Wer in Deutschland wegen seiner Konfession für eine Arbeitsstelle abgelehnt wird, darf nach Ansicht eines Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH) rechtlich dagegen vorgehen. Die nationalen Gerichte seien zu einer Abwägung verpflichtet, erklärte Evgeni Tanchev am Donnerstag in seinem Schlussantrag zu einem Verfahren aus Deutschland.
Hintergrund des EuGH-Verfahrens ist die Klage einer Frau vor deutschen Arbeitsgerichten. Die Klägerin will nicht akzeptieren, dass sie eine Stelle bei einem Hilfswerk der evangelischen Kirche nicht bekommen hat, weil sie keiner Religionsgemeinschaft angehört. In der Ausschreibung hieß es, die Mitgliedschaft in einer evangelischen oder einer der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland angehörenden Kirche werde vorausgesetzt.