Es könnte spannend werden für die Zukunft des islamischen Religionsunterrichts: Die beiden islamischen Religionsgemeinschaften Islamrat und Zentralrat der Muslime (ZMD) klagen gegen das Land Nordrhein-Westfalen. Es ist ein Rechtsstreit, der schon Ende 1998 begann und nun am Donnerstag erneut in Münster vor dem Oberverwaltungsgericht landet. Die Kernfrage lautet: Haben die Kläger das Recht den bekenntnisgebundenen islamischen Religionsunterricht an NRW-Schulen mitzugestalten?
source : dpa
Donnerstag
9 November 2017
15:08:32
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Für die Zukunft des islamischen Religionsunterrichts an NRW-Schulen könnte ein Gerichtsurteil aus Münster von großer Bedeutung sein. Zwei islamische Religionsgemeinschaften klagen gegen das Land.