Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde einer muslimischen Familie als unzureichend begründet und damit als unzulässig abgewiesen. Die Kläger hatten sich in ihren Grundrechten verletzt gesehen, weil ihr Sohn an einer staatlichen katholischen Bekenntnisgrundschule in Nordrhein-Westfalen abgewiesen worden war.
source : kna
Samstag
4 November 2017
12:43:06
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Ein muslimischer Schüler wurde an einer katholischen Bekenntnisgrundschule in NRW abgewiesen und zog vor Gericht. Doch das Bundesverfassungsgericht lehnte die Beschwerde ab. Das Urteil ist unanfechtbar.