AhlolBayt News Agency (ABNA)

source : Islam.de
Samstag

26 August 2017

03:45:43
850528

Deutschland

Arbeiterwohlfahrt: Streit um Kopftuch nimmt glückliches Ende

Der Streit über das Kopftuch, jüngst ausgetragen vor Gericht, findet ein versöhnliches Ende. Mahdie M. kann bei der Arbeiterwohlfahrt (Awo) arbeiten.

Frankfurt. 

Für Mahdie M. ist alles gut geworden: „Ich bin überglücklich“, sagte sie gestern. Ihren Nachnamen will sie immer noch nicht nennen, zu unwohl fühlt sich die Pädagogin in der Öffentlichkeit. Dort steht sie, seit sie wegen ihres Kopftuchs eine Stelle nicht bekommen hat. Gestern wurde ihr eine andere Stelle zugesagt.

Zusage, Absage, Gericht

Diese Zeitung hatte als Erste über das Schicksal der jungen Erzieherin berichtet und gefragt, ob das Diskriminierung ist: Mahdie M. war von der Awo Hessen Süd eine Stelle mündlich zugesagt worden. Dann jedoch erhielt sie eine Absage mit der Begründung, sie trage ein Kopftuch. Dies vereinbare sich nicht mit der religiösen Neutralität der Awo Hessen Süd.

Dr. Dr. Seyed Iranbomy hat Mahdie M. im Güteverfahren gegen die Awo Hessen Süd vor dem Arbeitsgericht vertreten. Das jetzt erfolgte Arbeitsangebot der Awo Frankfurt sieht er als ein „glückliches Ende“.

Die Awo Frankfurt vertritt eine andere Position als die Awo Hessen Süd. Dort ist das Kopftuch kein Problem. „Wenn alles klappt, kann ich am 1. September anfangen“, freut sich Mahdie M. Sie soll Schüler betreuen – im Kopftuch. Es ist für sie mehr als ein religiöses Symbol. Es verbindet sie mit ihrer Herkunft, ihrer Kultur, ihrer Familie. Dabei ist Mahdie M. längst deutsche Staatsbürgerin. Sie hat Erziehungswissenschaft und Religionswissenschaft studiert. „Ich werde“, versichert sie, „alle Kinder gleich behandeln. Ich werde auch keine Werbung für den Islam machen.“

Bei der Awo Hessen Süd war dies nicht möglich. Doch dieser Verband, der Kreisverbände zwischen Bergstraße und Vogelsberg vertritt, ist eine Ausnahme. Der Awo-Bundesverband bezieht eine andere Position. Hier gilt es als diskriminierend, eine Muslimin abzulehnen, nur weil sie ein Kopftuch trägt. „Es gilt im Grundsatz für die gesamte Awo. Nichtsdestotrotz kann unter Umständen davon abgewichen werden“, sagt der Bundesvorsitzende der Organisation, Wolfgang Stadler.

Betriebsrat muss Ja sagen

Konform mit der Bundeslinie geht hingegen der Awo-Kreisverband Frankfurt, bei dem Mahdie M. nun eine Stelle angeboten bekommen hat. Ganz entschieden ist noch nichts. Der Betriebsrat der Awo muss noch zustimmen.

„Aber für uns ist das Kopftuch kein Problem“, sagte Dr. Jürgen Gideon Richter, Leiter des Kreisverbands. Er ist auch im Landesausschuss des Landesverbands der jüdischen Gemeinden in Hessen aktiv. „Ich habe also nichts gegen Religion. Wir sind auch kein antireligiöser Verband, sondern neutral. Für mich ist wichtig, wer unter dem Kopftuch steckt.“ Und da habe Mahdie M. ihn überzeugt.

Anwalt Iranbomy glaubt: „Es geht bei dem Streit in Wahrheit darum, welchen Stellenwert Religion in der Gesellschaft haben darf. Christen, Juden und Moslems sollten sich auf ihre Gemeinsamkeiten besinnen“, sagt er, „und sich gegen das Verschwinden Gottes wehren.“