Ein Streit zwischen einer Kopftuchtragenden Mitarbeiterin und einer Drogeriemarktkette ist mit einer gütlichen Einigung beendet worden. Der Justiz sei das Ergebnis des nicht öffentlichen Verfahrens vor einer Schlichterstelle nicht bekannt, sagte eine Sprecherin des Arbeitsgerichts in Heidelberg am Mittwoch. Der Richter habe nur eine Mitteilung erhalten, dass das Verfahren vom April beendet sei. Der Anwalt der 32-jährigen Muslimin sagte auf Anfrage, die Parteien hätten Stillschweigen vereinbart.
Das Gericht hatte den Parteien vorgeschlagen, in einem sogenannten Güterichterverfahren ohne Öffentlichkeit eine Einigung zu erarbeiten. In den vergangenen Jahren hatten deutsche Gerichte immer wieder über religiöse Symbole am Arbeitsplatz befinden müssen.