Luckenwalde - Ein kurioser Kopftuchstreit vor dem Amtsgericht Luckenwalde erregt die Gemüter in der Justiz. Ein Familienrichter habe einer Syrerin untersagt, zu ihrem Scheidungstermin mit Kopftuch zu erscheinen, sagte die stellvertretende Direktorin des Amtsgerichts, Renate Hellich, am Dienstag. Zuvor hatten die „Potsdamer Neuesten Nachrichten“ (Dienstag) berichtet. Kommentieren wollte Hellich die Verfügung des Richters nicht, der für den Fall der Nichtbeachtung sogar Ordnungsmaßnahmen androhte. Der ursprünglich für den 27. Juli angesetzte Termin sei vertagt worden, sagte Hellich.
In den Fall hat sich bereits der Bonner Staatsrechtler Professor Klaus Gärditz eingeschaltet. In dem Rechtsmagazin „Legal Tribune Online“ schreibt Gärditz von einer „Gerichtsposse aus der Provinz Brandenburgs“. Die Neutralitätspflicht gelte im Gericht nur für die Akteure mit hoheitlichen Funktionen, also für Richter und Staatsanwälte, so der Staatsrechtler.
Zeuginnen und selbst Anwältinnen als Vertreter einer Partei könne das Kopftuch nicht verboten werden, erklärte Gärditz. „Das Kopftuch ist als Ausdruck von persönlicher Alltagsreligiosität weder respektlos gegenüber den Organen der Rechtspflege, noch verletzt es Neutralitätserwartungen, die lediglich staatlichen Organen entgegengebracht werden können.“