Wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Dienstag mitteilte, verstößt das Burka-Verbot nicht gegen Menschenrechte.
Gegen das Gesetz hatten zwei Musliminnen geklagt, die Belgierin Samia Belcacemi und die Marokkanerin Yamina Oussar. Sie sahen ihre Grundrechte verletzt und kritisierten das Gesetz als diskriminerend.
Die Richter verwiesen dabei auf ein Urteil aus dem Jahr 2014, bei dem es um einen ähnlichen Fall in Frankreich ging. In Belgien ist das Tragen eines Voll- oder Gesichtsschleiers in der Öffentlichkeit seit Juni 2011 verboten.