Gesichtsschleier wie Burka und Nikab sind in Bayern vom 1. August an in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens verboten. Der Landtag billigte mit den Stimmen von CSU und Freien Wählern den entsprechenden Vorstoß der Staatsregierung.
Gesichtsschleier sind damit künftig unter anderem für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, an Hochschulen und Schulen, in Kindergärten und Kinderkrippen sowie in Wahllokalen verboten. Gemeinden haben zudem freie Hand, Burka und Nikab bei Vergnügungsveranstaltungen oder Massenansammlungen in Einzelfällen zu verbieten.
Eine Verhüllung widerspreche der Kommunikationskultur
„Ein kommunikativer Austausch findet nicht nur durch Sprache, sondern auch durch Blicke, Mimik und Gestik statt. Er bildet die Grundlage unseres zwischenmenschlichen Miteinanders und ist Basis unserer Gesellschaft und der freiheitlichen demokratischen Grundordnung“, heißt es in der Gesetzesbegründung. Eine Verhüllung des Gesichts widerspreche dieser Kommunikationskultur. Deshalb lege man nun bestimmte Bereiche fest, in denen das offene Zeigen des Gesichts „für das Funktionieren unserer staatlichen Ordnung, zur Wahrung der Sicherheit und zur ordnungsgemäßen Durchführung von Wahlen unabdingbar ist und deshalb eingefordert werden muss“.