Die Präventionsstelle der Polizei hatte am 4. Mai in einem internen dreiseitigen Rundschreiben auf den Ramadan hingewiesen. Darin hieß es unter anderem, bei Fastenden könnte sich eine „gewisse „Reizbarkeit“ einstellen“. Das Fasten könne bei Polizeikontrollen oder Ermittlungen auch Ursache „für eine gewisse Aufgebrachtheit oder gar einen Schwächeanfall sein“. Vor Moscheen könne es zu Ansammlungen von Menschen kommen. „Das wirkt sich sicherlich auf die Parksituation aus.“
Die CDU hat kritisiert die Aufforderung. dass Berliner Polizisten gegenüber Muslimen wegen der Fastenzeit Ramadan besonders sensibel auftreten sollen. Es sei falsch, wenn die Polizei von ihrer Führung aufgefordert werde, „besondere Nachsicht bei einem etwaigen Fehlverhalten übelgelaunter fastender Gläubiger zu zeigen“, monierte am Donnerstag der CDU-Innenpolitiker Burkard Dregger. „Dadurch wird das Rechtsprinzip „Gleiches Recht für alle“ verletzt.“
Dregger betonte: Aggressionen oder Gesetzesverstöße, die durch Fasten ausgelöst würden, „dürfen weder toleriert noch durch Nachsicht ermutigt werden“. Religiöse Regeln müssten sich dem staatlichen Recht unterordnen.