Berlin (KNA) Der evangelische Bischof Markus Dröge hält das Berliner Neutralitätsgesetz für verfassungswidrig. Im Interview mit der Tageszeitung "Die Welt" (Freitag) kritisierte er die Regelung, "grundsätzlich alle religiösen Zeichen in den Klassenräumen zu verbieten". Wörtlich betonte der Berliner Bischof: "Für mich ist das nicht im Geiste des Grundgesetzes."
Zudem widerspreche es der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. "Der Staat hat der Religion gegenüber eine fördernde Neutralität zu wahren - und nicht eine verdrängende", mahnte Dröge.
Der Bischof äußerte sich anlässlich des Falls einer evangelischen Lehrerin, die nach einem Kreuz auch ein Fischsymbol nicht an einer staatlichen Schule tragen darf. Hier nehme die Forderung nach staatlicher Neutralität "absurde Züge" an, sagte Dröge. "In diesem Fall hat das sogar einen speziellen Geschmack." Der Fisch sei in der Verfolgungszeit der Christen deren Erkennungszeichen gewesen, "weil sie das Kreuz nicht zeigen durften". Dröge wies das Argument zurück, das Tragen eines solchen Symbols schade dem Schulfrieden. Es sei vielmehr Aufgabe einer pädagogischen Einrichtung, "daran zu arbeiten, dass Toleranz für das Tragen solcher Symbole geschaffen wird".
Der Bischof nannte es "auch eine Leitkultur", Kinder und Jugendliche Toleranz zu lehren. Eine solche Leitkultur dürfe aber nicht bedeuten, "christliche Symbole in irgendeiner Form zu bevorzugen". Dröge räumte ein, dass nicht jegliche Form religiös motivierter Kleidung akzeptabel sei. "Die Vollverschleierung geht natürlich nicht, weil sie den Unterricht unmöglich macht." Eine Lehrerin müsse "in ihren Gesichtszügen erkennbar sein". Das Verbot einer Burka könne aber "nur funktional begründet werden".
Dröge rief die evangelischen Lehrerinnen und Lehrer auf, ihn zu informieren, wenn sie mit dem Neutralitätsgesetz in Konflikt kommen, "um die Probleme in unsere Gespräche mit dem Senat einzubringen". Er baue weiterhin auf die Einsicht der Politik, das Gesetz so zu verändern, "dass es christlichen Lehrern erlaubt ist, ihr Kreuz zu tragen und auch muslimische Lehrerinnen mit einem Kopftuch in die Schule kommen dürfen".
Zudem widerspreche es der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. "Der Staat hat der Religion gegenüber eine fördernde Neutralität zu wahren - und nicht eine verdrängende", mahnte Dröge.
Der Bischof äußerte sich anlässlich des Falls einer evangelischen Lehrerin, die nach einem Kreuz auch ein Fischsymbol nicht an einer staatlichen Schule tragen darf. Hier nehme die Forderung nach staatlicher Neutralität "absurde Züge" an, sagte Dröge. "In diesem Fall hat das sogar einen speziellen Geschmack." Der Fisch sei in der Verfolgungszeit der Christen deren Erkennungszeichen gewesen, "weil sie das Kreuz nicht zeigen durften". Dröge wies das Argument zurück, das Tragen eines solchen Symbols schade dem Schulfrieden. Es sei vielmehr Aufgabe einer pädagogischen Einrichtung, "daran zu arbeiten, dass Toleranz für das Tragen solcher Symbole geschaffen wird".
Der Bischof nannte es "auch eine Leitkultur", Kinder und Jugendliche Toleranz zu lehren. Eine solche Leitkultur dürfe aber nicht bedeuten, "christliche Symbole in irgendeiner Form zu bevorzugen". Dröge räumte ein, dass nicht jegliche Form religiös motivierter Kleidung akzeptabel sei. "Die Vollverschleierung geht natürlich nicht, weil sie den Unterricht unmöglich macht." Eine Lehrerin müsse "in ihren Gesichtszügen erkennbar sein". Das Verbot einer Burka könne aber "nur funktional begründet werden".
Dröge rief die evangelischen Lehrerinnen und Lehrer auf, ihn zu informieren, wenn sie mit dem Neutralitätsgesetz in Konflikt kommen, "um die Probleme in unsere Gespräche mit dem Senat einzubringen". Er baue weiterhin auf die Einsicht der Politik, das Gesetz so zu verändern, "dass es christlichen Lehrern erlaubt ist, ihr Kreuz zu tragen und auch muslimische Lehrerinnen mit einem Kopftuch in die Schule kommen dürfen".