Im Streit zwischen einer Drogeriemarktkette und einer Kopftuch tragenden Mitarbeiterin hat das Arbeitsgericht Heidelberg das Verfahren an eine Schlichtungsstelle verwiesen. Eine Entscheidung in der Sache traf Richter Daniel Obst am Mittwoch nicht. Er schlug beiden Parteien vor, ohne Beteiligung der Öffentlichkeit einen Vergleich zu erarbeiten. Eine Möglichkeit in der Schlichtung, so der Richter, könnte die einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses sein. Das Verfahren soll im Mai beginnen.
source : dpa
Donnerstag
20 April 2017
15:46:32
824986
Einer Muslimin, die nach ihrer Elternzeit mit Kopftuch zur Arbeit erschien, wurde gekündigt. Daraufhin klag sie beim Arbeitsgericht Heidelberg. Das Verfahren wurde nun an eine Schlichtungsstelle verwiesen.