China hat in seiner muslimisch geprägten Provinz Xinjiang das Tragen des Kopftuchs und langer Bärte verboten. Ein entsprechendes Gesetz, das das religiöse Leben der Muslime drastisch einschränkt, trat am Wochenende in Kraft, wie der vatikanische Pressedienst Asianews berichtete. Demnach sind neben dem Schleier und „abnormalen“ Bärten künftig auch religiöse Hochzeits- und
Beerdigungszeremonien als „Zeichen eines religiösen Extremismus“ untersagt.
Von den 22 Millionen Einwohnern Xinjiangs gehören knapp die Hälfte dem muslimischen Turkvolk der Uiguren an. Die Regierung rechtfertigte das Gesetz als notwendigen Schritt im Kampf gegen islamistischen Terror, religiösen Fundamentalismus und Separatismus.
Insgesamt verbietet das Gesetz 15 religiöse Verhaltensweisen, die als Störung der säkularen Ordnung aufgefasst werden könnten. Dazu zählt unter anderem die Weigerung von Eltern, ihre Kinder am nationalen Bildungssystem teilnehmen zu lassen. Ferner dürfen Muslime erst ab dem 18. Lebensjahr die Moschee besuchen. Imame müssen ihre Freitagspredigten zuvor Regierungsstellen zur Überprüfung vorlegen.
Muslimen ist es auch untersagt, die islamischen Reinheitsgebote außer bei Lebensmitteln im gesellschaftlichen Leben einzufordern. Es gelte, eine religiöse Einmischung in das säkulare Leben nichtmuslimischer oder nichtreligiöser Menschen zu verhindern. Auch das Fasten im Ramadan unterliegt künftig gesetzlichen Beschränkungen.
Ein Großteil der im Gesetz verankerten Vorschriften galt in Xinjiang bereits seit Jahren in Form von Direktiven der Kommunistischen Partei. Menschenrechtler kritisierten das Gesetz als weiteren Verstoß Pekings gegen die Religionsfreiheit.(KNA, iQ)