Aus Sicht des Europarats erfasst Deutschland Hasskriminalität nicht richtig. Den Statistiken liege eine zu enge Definition des Begriffs zugrunde, kritisierte die Anti-Rassismus-Kommission in einem am Dienstag in Straßburg veröffentlichten Bericht.
Mit dem Bericht überprüft der Europarat, inwieweit Deutschland Empfehlungen von 2014 umgesetzt hat. Bemängelt wird darin auch, dass Berlin das 12. Zusatzprotokoll zur Menschenrechtskonvention nicht ratifiziert hat. Das Protokoll enthält ein allgemeines Diskriminierungsverbot, wonach niemand von einer öffentliche Stelle diskriminiert werden darf. Da dies auch ein Diskriminierungsverbot wegen der Herkunft umfasst, befürchtet die Bundesregierung Probleme für das deutsche Beamten-, Sozial-, Ausländer- und Asylrecht.