Ein Gericht auf Mallorca hat einer Frau das Tragen eines Kopftuchs während der Arbeit erlaubt. Laut Medienberichten hat das Gericht am Montag der Entschädigungsklage der Muslima Ana Saidi Rodriguez gegen das Unternehmen Acciona Recht gegeben. Zuvor wurde der Muslima von Seiten des Unternehmens mitgeteilt, das Tragen des Kopftuchs sei am Arbeitsplatz nicht gestattet. Das Gericht verwies jedoch bei seiner Entscheidung auf die Religionsfreiheit am Arbeitsplatz. Allerdings kann das Urteil noch angefochten werden.
Das Unternehmen habe mehrfach darauf verwiesen, dass das Kopftuchverbot keine religiösen Gründe habe. Vielmehr sei es am Flughafen unpassend und stelle keine professionelle Arbeitskleidung dar.