Von: Dr. Yavuz Özoguz , 02.02.2017 14:28
So kann z.B. ein Blinder auf staatliche Hilfe einen Rechtsanspruch haben und gleichzeitig vom Wehrdienst befreit sein (als es noch den Wehrdienst gab), wohingegen ein Mann mit zwei sehenden Augen nicht über jene Rechte verfügt und auch nicht befreit wird. Insofern ist mit der Gleichheit vor dem Gesetz eine Art Gleichberechtigung gemeint, welche die Ausgangsunterschiede berücksichtigt. Eine Gleichheit zwischen Mann und Frau hat es auch in der Westlichen Welt nie gegeben. Die allermeisten Sportarten werden getrennt nach Geschlechtern durchgeführt. Wären beide „gleich“ zu beurteilen, könnten Frauen in vielen Sportarten nie eine Goldmedaille erreichen. Erst die Ungleichbehandlung bewirkt die Gleichberechtigung.
So steht im Artikel 3(2) der wertvolle Grundsatz: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Dieser Grundsatz, den der Prophet des Islam bereits vor 1400 Jahren eingeführt hat, den Imam Ali eine kurze Regierungsperiode durchgesetzt hat und der dann im Zuge der Gewaltherrscher nach und nach wieder abgebaut worden ist, wurde in Deutschland erst im 20. Jh. überhaupt erst eingeführt. Ist eine Muslima seit 1400 Jahren Eigentümer ihrer eigenen Güter, so war die deutsche Frau noch Anfang des 20. Jh. diesbezüglich nicht soweit. Ist die Frau im Islam seit 1400 Jahren erbberechtigt, so ist das in der Westlichen Welt in historischen Zeiträumen eher etwas Neues. Die Behauptung, dass eine Frau im Islam nur halb so viel erben würde wie ein Mann, beruht zumeist auf Unwissen und Vorurteilen. Eine alleinige Tochter würde genau so viel erben wie ein alleiniger Sohn. Eine Frau erbt aber halb so viel wie ihr ggf. Bruder, da ihr Bruder die Versorgungspflicht gegenüber der eigenen Frau hat und zudem den überlebenden Elternteil versorgen muss wie auch alle Frauen der Gesellschaft, die bedürftig sind, wohingegen die Frau ihr Erbe für sich behalten kann. Hier gibt es also eine Gleichberechtigung.
Wie aber ist es mit der Gleichberechtigung in Deutschland bestellt? Im Islam hat die Frau ein Anrecht auf Lohn bzw. Honorar für die Führung des Haushalts, sie hat Anrecht auf die Bezahlung für das Stillen der eigenen Kinder, sie hat Anrecht auf Bezahlung für Kochen, Nähen, Reinigen, Kinderbetreuung und -erziehung, Krankenpflege und vieles andere mehr. Ihr Anrecht ist ein Recht, und zahlen muss der Ehemann. Wie aber ist es hier? Welche Ehefrau und Mutter hat solche Rechte gegenüber dem Ehemann oder Staat? Und wie sieht es mit der Anrechnung der Mutterzeit für die Rente aus? Obwohl jede Mutter, die ihre eigenen Kinder zu Anstand erzieht mehr für die Gesamtgesellschaft leistet, als eine Kassiererin in einem Supermarkt, ist die Kassiererin bei der Rente besser abgesichert. Wie kann das sein?
Noch deutlicher wird das Grundgesetz im dritten Teil des Artikels: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Eigentlich müsste dieser Grundsatz genügen und den zweiten mit einschließen, da hier das Geschlecht erwähnt wird. Dass dennoch der Unterschied von Mann und Frau zusätzlich vorgezogen wurde, verdeutlicht, wie wichtig hierbei die Gleichberechtigung ist.
Der Gleichheitsgrundsatz wird zwar von Politikern verbal sehr hoch gehalten. In der Praxis kann der rassistische Gedanke kaum verheimlicht werden. So steht in diesem Artikel der Begriff „Rasse“ von Menschen, kurz nach dem Zweiten Weltkrieg verfasst. Der Islam lehrt seit über 1400 Jahren, dass es keine Menschenrassen gibt, sondern – wenn überhaupt – nur Unterschiede bezogen auf Gottesehrfurcht, also in der eigenen freien Entwicklung. Letzteres hat aber keine Auswirkungen im Recht. Das deutsche Grundgesetz geht immer noch davon aus, dass es „Menschenrassen“ gibt. Zwar wird in neuerer Literatur statt Rasse der Begriff „Ethnie“ verwendet, aber das befreit die Menschen nicht von ihrem inneren Rassismus. Zwar sollen die „Rassen“ alle gleich behandelt werden, aber es gibt sie im Denken. Begriffe wie „Deutsch-Türke“ [1] für einen deutschen Staatsbürger, dessen Vorfahren seit drei Generationen in Deutschland leben und der ausschließlich eine deutsche Staatsangehörigkeit hat, sind Merkmale dieser Denkweise. Noch krassen wird es bei Deutsch-Afrikaner oder „Afrodeutscher“ [2], bei dem der rassistische Gedanke durchscheint. Denn es gibt keinen Staat, der „Afrika“ heißt. Vielmehr wird hier nur auf die Hautfarbe geschaut, was eindeutig rassistisches Gedankengut deutlich werden lässt. Den Betroffenen wird dabei nicht einmal mitgeteilt, nach wie vielen Generationen sie als „reinrassige“ Deutsche gelten können.
Während der Gleichheitsgrundsatz in der Innenpolitik zumindest verbal hochgehalten wird, wird die deutsche Staatsräson von einer Bundeskanzlerin so definiert, dass der Grundsatz mit Füßen getreten wird. Israel als „jüdischer Staat“ ist ein Staat, der sowohl von seinem Grundsatz als auch von seiner Praxis her nicht gewährleistet, dass niemand wegen seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt wird. Genau das Gegenteil ist der Fall. Der einheimische Nichtjude hat nicht die gleichen Rechte wie ein jüdischer Einwanderer. Und der Schutz genau jenes Apartheidsstaates wird in Deutschland zur Staatsräson erklärt. Welche Werte sollen uns hier vermittelt werden? Sind Politiker, die so denken und agieren, keine Verfassungsfeinde?
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland hat mit seinem Gleichberechtigungsgrundsatz, der als Gleichheitsgrundsatz bekannt ist, einen sehr wertvollen Wert schriftlich manifestiert, selbst wenn das Wort „Rasse“ darin historisch bedingt vorkommt. Die aktuelle Politik lässt diesen Wert zu einem Werkzeug des Raubtierkapitalismus und Imperialismus verkommen, in dem alles dafür getan wird, die Menschen zu spalten, um sie besser gegeneinander aufhetzen zu können. Nur so kann die wahnsinnige Macht einiger weniger aufrechterhalten werden. Der Gleichberechtigungsgrundsatz hingegen ist ein wertvolles Gut zur Solidarität der Menschen, die wir unterstützen müssen, völlig unabhängig vom Glauben.
[1] https://de.wikipedia.org/wiki/T%C3%BCrke..._in_Deutschland
[2] https://de.wikipedia.org/wiki/Afrodeutsche