Von: Dr. Yavuz Özoguz , 30.01.2017 10:48
Denn im Grundgesetz heißt es: „Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.“ Unklar in diesem Zusammenhang ist der Begriff „deutsches Volk“. Ist damit jeder deutsche Staatbürger gemeint? Wenn ja, dann ist die Feststellung nicht korrekt, denn es gibt hinreichend Menschen im Land, die die Menschenrechte mit Füßen treten wollen, darunter viele Journalisten und Politiker. Doch auch der Begriff „Menschenrechte“ ist sehr unscharf, zumal er sich in den letzten 50 Jahren stark gewandelt hat und selbst von Nachbarländern mit ähnlicher Ausrichtung unterschiedlich interpretiert wird. Das Beispiel der verbotenen Prostitution in Schweden wurde bereits im Teil 3 der Artikelserie erwähnt. Umso deutlicher endet dann Artikel 1 mit dem Hinweis: „Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.“ Eine Konkretisierung der erwähnten Menschenrechte erfolgt in Artikel 2.
Bereits der Freiheitsgrundsatz in Artikel 2 (1) stimmt kaum mit der Realität des heutigen Deutschlands überein: „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“ Es gibt wohl keinen Zweifel, dass Pornographie im öffentlichen Raum – insbesondere für Kinder leicht zugänglich gemacht – gegen das Sittengesetzt verstößt. Hier gibt es keine zwei Meinungen! Dennoch wird nichts Ernsthaftes getan, um die Jugend davor zu schützen. Eine zweiminütige Werbung vor der Tagesschau fordert Eltern dazu auf, ihre Kinder bei ihren Internetausflügen zu begleiten. Das klingt so absurd wie, dass man seinen 13-jährigen Sohn jeden Tag auf dem Schulweg begleiten soll, weil er sonst Gefahr läuft unterwegs in ein Bordell zu gehen, dessen Türen auch für Dreizehnjährige offen stehen. Ernsthafte Maßnahmen gegen den Sittenverfall werden nicht unternommen.
Noch deutlicher und klarer wird das Grundgesetzt zur körperlichen Unversehrtheit in Artikel 2 (2): „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.“ Niemand darf gefoltert werden, niemand darf misshandelt werden, aber Gefängnis ist für Straftäter möglich. Hier kann eingewandt werden, dass der Islam durchaus körperliche Züchtigung und Vergeltung als Strafmaßnahme vorsieht. Dazu sei erwähnt, dass jede Strafe im Islam sehr viele Voraussetzungen hat. In einem Deutschland des 21. Jh. ist nicht einmal ein geringer Teil jener Voraussetzungen erfüllt, so dass eine körperliche Züchtigung hier genau so abzulehnen ist, wie auch die Todesstrafe! Der Islam kennt durchaus die Todesstrafe unter bestimmten Umständen, aber die Umstände sind in absehbarer Zeit in Deutschland nicht realisierbar, so dass auch jegliche Diskussion darüber mühselig wäre.
Wie aber ist die Realität der körperlichen Unversehrtheit in Deutschland? Hier gibt es zwei Bereiche, die angesprochen werden sollte. Der eine Bereich betrifft körperliche Übergriffe von deutschem Boden aus. Die USA ermorden weltweit Menschen von deutschem Boden aus. Das ist kein Geheimnis und wurde von der US-Regierung auch bestätigt [1]. Weltweit werden Menschen ohne Gerichtsverhandlung, ohne jegliche Chance ihre Unschuld zu beweisen, von den USA ermordet und diese Morde erfolgen vom deutschen Boden aus. Dennoch fühlt sich keine einzige deutsche Regierung gemüßigt, gegen diese Verbrechen vorzugehen, obwohl es auch deutlich gegen das eigene Grundgesetz verstößt!
Der zweite Bereich ist der Schutz der körperlichen Unversehrtheit der eigenen Bevölkerung. Vergewaltigungen gibt es in Deutschland nicht erst, seitdem es Migranten gibt. Die allermeisten Täter sind Deutsche. 35 Prozent der Frauen, also mehr als jede Dritte, haben hier seit ihrem 15. Lebensjahr mindestens einmal sexuelle oder körperliche Gewalt erlebt, sind geschlagen, getreten, geohrfeigt, begrapscht, genötigt oder zum Sex gezwungen worden. Mindestens 5 % aller Frauen sind vergewaltigt worden [2]. Das sind nur die offiziellen Zahlen. Die Dunkelziffer gilt als erschreckend hoch! All die Freiheiten von Pornographie Prostitution usw. haben nicht dazu geführt, dass die Frauen geschützter waren. Die Zahlen steigen kontinuierlich. „Optimisten“ hoffen, dass die Zahlen nur deshalb steigen, weil immer mehr Verbrechen zur Anzeige gebracht werden, aber es könnte auch ein wirklicher Anstieg vorliegen. Im Strafgesetzbuch ist im § 177 für Vergewaltigung eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vorgesehen. Bei guter Führung kann er nach 3-4 Jahre entlassen werden und das Opfer kann denjenigen in Freiheit sehen, der ihr Leben zerstört hat.
So fragt im Stern jemand: „Warum werden in Deutschland Verbrechen, bei denen es um Geld geht, regelmäßig mit langen Haftstrafen geahndet, Vergewaltigungen, Kindesmisshandlungen und Körperverletzung mit Todesfolge dagegen jedoch oft nur mit einigen Monaten und womöglich nur zur Bewährung?“ Als Antwort steht dort unter anderem: „Das ist historisch bedingt. Klingt blöd, ist aber wahr. Das Strafgesetzbuch und das Bürgerliche Gesetzbuch haben ihre Entstehung und die in diesen Büchern stehenden Werte der Zeit zu verdanken, in der sie entstanden, und das war gegen Ende des 19 Jh., als die Industrialisierung einsetzte und menschliche Arbeitskraft billig war. Menschen waren verfügbar, ersetzbar und austauschbar. Sie zählten nicht so sehr wie materielle Dinge. Und diese Einstellung spiegelt sich heute noch in den Gerichtsurteilen wider, die diese Gesetze als Grundlage haben. Auf Grundlage dieser Gesetze können die Richter nicht anders entscheiden. Und die Politiker können - oder wollen - diese Gesetze nicht ändern.“ [3] Und die Rheinische Post erwähnt eine Studie: „Warum viele Vergewaltiger ohne Strafe davonkommen“. [4]
Die körperliche Unversehrtheit im Grundgesetz ist ein extrem wertvoller Artikel. Wäre das System auf Gerechtigkeit aufgebaut, dürften weder US-Amerikaner von deutschem Boden aus Morde begehen, noch würden überführte Vergewaltiger mit einer milden Strafe rechnen können. Daher wird deutlich, dass die Grundlage eines Systems entscheidend ist bei der Umsetzung. Wäre Deutschland ein islamisch geprägtes Land, gäbe es weder Ramstein noch Atombomben auf deutschem Boden und Vergewaltiger würden ähnlich behandelt wie Mörder. Wäre Deutschland ein souveränes Land, in dem das Grundgesetz die Basis ist und die Realität im Land sich an das Grundgesetz zu halten hätte, wären die Zustände genau so wie in einem islamisch geprägten Land, auch ohne Muslime! Da aber Deutschland ein kapitalistisches Land ist eingebunden in die imperialistische Westliche Welt mit dem US-Präsidenten an der Spitze und Israel als kolonialistischer Frontstaat, wird das Grundgesetz dem verordneten Materialismus untergeordnet. In einer materialistischen Welt ist ein Steuersünder etwas Schlimmeres als ein Vergewaltiger und das Menschenleben von noch nicht unterjochten Völkern noch weniger wert. Der neue US-Präsident gibt dem deutschen Volk eine neue Chance, sich zu befreien. Es ist aber zu befürchten, dass statt der Befreiung ein deutscher Trump so viele Stimmen erhält, dass die deutsche Politik noch kapitalistischer wird. Gott schütze uns davor.
[1] http://www.tagesschau.de/wirtschaft/drohnen-135.html
[2] http://www.sueddeutsche.de/panorama/verg...ewalt-1.2937498
[3] http://www.stern.de/noch-fragen/warum-we...1000649952.html
[4] http://www.rp-online.de/panorama/deutsch...n-aid-1.4183369