Die rechtsextreme Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) wird nicht verboten. Das hat das BVerfG mit seinem Urteil vom 17.01.2017 (Az.: 2 BvB 1/13) einstimmig abgelehnt. Das Gericht stellte dabei fest, dass das politische Konzept der NPD gegen die Menschenwürde aus Art. 1 GG und das Demokratieprinzip verstoße und die NPD die freiheitlich demokratische Grundordnung beseitigen und einen an der ethnisch definierten „Volksgemeinschaft“ ausgerichteten autoritären Nationalstaat errichten will. Jedoch fehle es derzeit, an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es möglich erscheinen lassen, dass dieses Handeln zum Erfolg führe.
source : iq
Montag
23 Januar 2017
18:09:50
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Das Bundesverfassungsgericht lehnt ein erneutes NPD-Verbot ab. Doch wie kam es überhaupt zu einem solchen Parteiverbotsverfahren, was waren die wesentlichen Entscheidungsgründe des BVerfG? Ein Gastbeitrag von Halit Baş.
Doch wer ist die NPD, wie kam es zu einem solchen Parteiverbotsverfahren, was waren die wesentlichen Entscheidungsgründe des BVerfG und was sind die rechtspolitischen Folgen dieses Urteils?