Die rechtsextreme NPD wird nicht verboten. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Es wies mit seinem Urteil vom Dienstag den Verbotsantrag der Länder im Bundesrat ab. Die NPD verfolge zwar verfassungsfeindliche Ziele, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe. „Es fehlt aber derzeit an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es möglich erscheinen lassen, dass ihr Handeln zum Erfolg führt.“ (Az. 2 BvB 1/13)
Sollte die NPD in der Zukunft erstarken, bleibt es der Politik außerdem unbenommen, erneut ein Parteiverbot zu beantragen. Für solche Verfahren entwickelten die Richter in ihrem umfangreichen Urteil zeitgemäße Maßstäbe. Sie hatten erstmals seit mehr als sechs Jahrzehnten wieder über ein Parteiverbot zu entscheiden.