Eine Lehrerin hat die Landesschulbehörde in Niedersachsen auf Schadenersatz verklagt, weil sie wegen ihres Kopftuches nicht vom Land eingestellt worden ist. Wie das Verwaltungsgericht Osnabrück am Montag mitteilte, will die Frau Entschädigung beziehungsweise Schmerzensgeld haben, weil 2013 die ursprünglich erteilte Einstellungszusage zurückgezogen wurde. Damals war bekanntgeworden, dass die muslimische Pädagogin auch in der Schule ein Kopftuch tragen wollte.
2015 hatte das Bundesverfassungsgericht die Rechtsprechung geändert und pauschale Kopftuchverbote für Lehrerinnen in Landesgesetzen kassiert. Ein Kopftuchverbot ist demzufolge nur gerechtfertigt, wenn davon eine konkrete Gefahr für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität ausgeht.
Davor hatte 2003 das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das Tragen von Kopftüchern an Schulen nicht ohne hinreichende gesetzliche Grundlage untersagt werden kann. Niedersachsen hatte daraufhin 2004 das Schulgesetz entsprechend geändert. Nach dem Bundesverfassungsgerichts-Urteil 2015 hatte das Kultusministerium einen Erlass herausgebracht, wonach ohne konkrete Gefahrenlage das Tragen eines Kopftuchs kein Hinderungsgrund für eine Einstellung ist.