AhlolBayt News Agency (ABNA)

source : Karlsruhe (dradio.de/ faz.net)
Samstag

3 Dezember 2016

09:10:30
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Iran

Deutschland: Muslimische Erzieherin darf in Kita Kopftuch tragen

Eine muslimische Erzieherin darf bei ihrer Arbeit in einer Kindertagesstätte ein Kopftuch als Ausdruck ihrer religiösen Selbstbestimmung tragen.

Allein vom Tragen des religiösen Kleidungsstücks gehe noch kein unzulässiger werbender oder missionierender Effekt aus, erklärte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe  in einem am Montag veröffentlichten Beschluss (AZ: 1 BvR 354/11). Ein generelles Kopftuchverbot verstoße daher gegen die im Grundgesetz geschützte Glaubens- und Gewissensfreiheit.

Im jetzt entschiedenen Fall hatte eine muslimische, in einer kommunalen Kita in Baden-Württemberg beschäftigte Erzieherin geklagt. Die Frau hatte sich aus religiösen Gründen geweigert, ihr Kopftuch während der Arbeit abzulegen. Der Arbeitgeber erteilte ihr daraufhin eine Abmahnung und berief sich auf das Kopftuchverbot in damals geltenden baden-württembergischen Vorschriften. 

Laut dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichtes habe die Frau weder missionierend ihre Arbeit verrichtet, noch habe sie den Kita-Frieden oder die Neutralität der Einrichtung beeinträchtigt. Sie habe lediglich ein Kopftuch getragen. Eine allein abstrakte Gefahr reiche für ein Verbot nicht aus. 

Es gebe keinen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, von der Wahrnehmung anderer religiöser oder weltanschaulicher Bekenntnisse verschont zu bleiben.