AhlolBayt News Agency (ABNA)

source : iq
Mittwoch

30 November 2016

08:34:24
795132

Klage einer Erzieherin gegen Kopftuchverbot stattgegeben

Das Bundesverfassungsgericht gab der Klage einer muslimischen Erzieherin gegen ein Kopftuchverbot am Arbeitsplatz statt. Damit widersprach das Verfassungsgericht den Beschlüssen von drei Arbeitsgerichten.

Das Bundesverfassungsgericht hat der Klage gegen ein berufliches Kopftuchverbot einer muslimischen Erzieherin mit Kopftuch aus Baden-Württemberg stattgegeben. Das Gericht verwies auf den bereits bestehenden Beschluss darüber, dass ein pauschales Kopftuchverbot im Schuldienst nicht verfassungsgemäß ist.

Das Arbeitsgericht lehnte die Klage ab

Die Stadt forderte die Erzieherin auf, ihr Kopftuch während der Arbeitszeit abzulegen. Nachdem die Erzieherin dies ablehnte, wurde sie von ihrem Arbeitgeber abgemahnt. Die Erzieherin klagte vor dem Arbeitsgericht gegen die Abmahnung und forderte die Entfernung dieser aus ihrer Personalakte. Das Gericht wies ihre Klage ab. Ihre eingelegte Berufung vor der nächsten Instanz, dem Landesarbeitsgericht wurde ebenfalls abgelehnt. Das Bundesarbeitsgericht wies die Revision der Erzieherin schließlich auch zurück.

Als Begründung führte das Gericht unter anderem an: „Die Beschwerdeführerin habe mit dem Kopftuchtragen das Bekundungsverbot gemäß § 7 Abs. 6 Satz 1 KiTaG a.F. bewusst und dauerhaft verletzt. Das Verhalten der Klägerin sei geeignet, die Neutralität der beklagten Stadt gegenüber Kindern und Eltern einer Kindertagesstätte und den religiösen Einrichtungsfrieden zu gefährden.“