Die „Licht aus“-Aktion sollte in Düsseldorf ein Zeichen setzen gegen Intoleranz und Rassismus – doch die von Oberbürgermeister Thomas Geisel (SPD) initiierte Aktion gegen eine Dügida-Demonstration am 12. Januar 2015 war rechtswidrig. Dies entschied das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster am Freitag und korrigierte damit ein erstinstanzliches Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf. Das Stadtoberhaupt habe in unzulässiger Weise in die Versammlungsfreiheit der Initiatoren von „Düsseldorf gegen die Islamisierung des Abendlandes“ (Dügida) eingegriffen, hieß es zur Begründung. (Az 15 A 2293/15)
Geklagt hatte die Anmelderin dieser Demonstration, die ehemalige Neonazi-Akivistin Melanie Dittmer. Laut Oberverwaltungsgericht hat Geisel rechtswidrig gehandelt, indem er die Beleuchtung an öffentlichen Gebäuden wie Rathaus, Rheinturm oder dem Schlossturm ausschalten ließ. Auch sein Aufruf an Bürger und Geschäftsleute, die Beleuchtung an ihren Gebäuden ebenfalls zu löschen, habe gegen das «Sachlichkeitsgebot» verstoßen. Dieses fordere, dass sich ein Oberbürgermeister in sachlicher Weise mit Geschehnissen im Stadtgebiet auseinanderzusetzen habe.