Eine Zahnarztpraxis in Stuttgart lehnt eine Bewerberin für eine Ausbildungsstelle, nur wegen ihres Kopftuchs, ab. Die Antwort der Zahnarztpraxis auf die Bewerbung der Kopfttuchtragenden Muslima löst in den sozialen Netzwerken einen Shitstorm aus. Viele User verurteilen dieses Geschehen.
Nach dem Vorfall ist die Zahnarztpraxis nicht zu erreichen. Eine Stellungnahme folgte auch nicht.
Laut dem Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das umgangssprachlich auch als Antidiskriminierungsgesetz bezeichnet, stehen Bewerberinnen, die eine Ausbildungsstelle wegen des Tragens eines Kopftuches nicht bekommen, eine Entschädigung wegen Diskriminierung zu