Der Antrag war von den Rechtsanwälten des 50-jährigen Geistlichen bei Gericht eingereicht worden. Das Berufungsgericht erklärte den 17. Oktober 2016 als neues Datum zur Untersuchung der Anklage gegen Scheich Salman.
Das Oberste Berufungsgericht von Bahrain hatte zuvor die Gefängnisstrafe für den schiitischen Geistlichen von 4 Jahren auf 9 Jahre erhöht. Er ist unter der Beschuldigung, das bahrainische Innenministerium beleidigt und die Bürger zum Umsturz und gegen die Verfassung aufgestachelt zu haben, zur Gefängnisstrafe verurteilt worden.
Das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte (OHCHR) hat das bahrainische Regime wiederholt aufgefordert, den al-Wifaq-Führer freizulassen.