AhlolBayt News Agency (ABNA)

source : offenkundiges.de
Sonntag

18 September 2016

05:28:50
779800

Die mediale Darstellung des Islam: Muhammad-Karikaturen im Spannungsfeld von Pressefreiheit, Persönlichkeitsrecht und Religionsf

Kopftuch, Dschihad, Zwangsheirat – einige der Begrifflichkeiten, die oftmals im Kontext des Islam in den Medien aufkommen.

Die mediale Darstellung des Islam: Muhammad-Karikaturen im Spannungsfeld von Pressefreiheit, Persönlichkeitsrecht und Religionsfreiheit

Kopftuch, Dschihad, Zwangsheirat – einige der Begrifflichkeiten, die oftmals im Kontext des Islam in den Medien aufkommen. Schon seit Anbeginn seiner Entstehung erfährt der Islam eine große Beachtung, insbesondere in der heutigen Gesellschaft gehört er zu den meist diskutierten Themen. Dadurch wird ein bestimmtes Islambild vermittelt, das die westlichen Gesellschaften prägt. Durch die Muhammad-Karikaturen erhielt das Islambild einen neuen Charakter.

In diesem Kontext wurden vor allem Begriffe wie Presse- und Meinungsfreiheit, Persönlichkeitsrecht und Religionsfreiheit ganz bedeutsam und wurden in kontroverse Diskussionen einbezogen. Diese Diskussionen drehten sich hauptsächlich um die Grenzen der Presse- und Meinungsfreiheit und um die Wahrung des Persönlichkeitsrechts und der Religionsfreiheit. Auch wurde der Frage nachgegangen, wie die Muhammad-Karikaturen in diesem Spannungsfeld zu bewerten sind.

Zum Begriff „Pressefreiheit“

In Deutschland versteht man unter der Pressefreiheit grundsätzlich das Recht, frei und ohne Zensur in Zeitschriften, Zeitungen, Büchern, auf Plakaten, im Internet oder Fernsehen über all das zu berichten, was im öffentlichen Interesse liegt. Die Presse- und Meinungsfreiheit gehört in Deutschland zu den Grundrechten und wird in Art. 5 GG gewährleistet. Trotz alledem hat auch die Pressefreiheit in Deutschland bestimmte Grenzen, die nicht zu überschreiten sind. Aus dem zweiten Abschnitt des Art. 5 GG kann diesbezüglich entnommen werden, dass die Grenzen der Pressefreiheit in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre liegen.

Abgesehen von dieser gesetzlichen Einschränkung besteht aber auch der sogenannte Pressekodex (auch genannt: Publizistische Grundsätze), der journalistisch-ethische Grundregeln beinhaltet. Der Pressekodex besteht aus 16 Ziffern, die Grundregeln wie beispielsweise Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde, Schutz der Persönlichkeit und Schutz der Ehre beinhalten.

Zum Begriff „Persönlichkeitsrecht“

Auch das Persönlichkeitsrecht gehört zu den wichtigsten Grundrechten in Deutschland. Das Persönlichkeitsrecht hat den Zweck, Eingriffe in die Lebensbereiche der einzelnen Individuen zu verhindern. In Deutschland hat das Persönlichkeitsrecht im Grundgesetz eine besondere Stellung. Allerdings wird das Persönlichkeitsrecht im Grundgesetz nicht wortwörtlich erwähnt. Vielmehr gilt es als eine Ableitung aus Art. 1 GG (Menschenwürde) und Art. 2 GG (das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit). Die Achtung vor der Menschenwürde (Art. 1 GG) und die freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 GG) bilden allerdings nicht ausschließlich das Persönlichkeitsrecht des Individuums. Es lassen sich noch weitere Grundsätze finden, die zum Persönlichkeitsrecht gehören: die persönliche Ehre (§§ 185 ff. StGB), Recht am eigenen Namen (§ 12 BGB), das Recht am eigenen Bild (§§ 22 ff. KunstUrhG) oder auch das Urheberrecht (UrhG).

Zum Begriff „Religionsfreiheit“

Ein weiteres Grundrecht ist die Religionsfreiheit, welche in Art. 4 GG verankert ist. Unter Religionsfreiheit ist zum einen die Ausübung einer selbst gewählten Religion, aber auch der freiwillige Wechsel der Religion bzw. der Austritt aus einer Religion zu verstehen. Die Religionsfreiheit steht stark mit der Anerkennung der Menschenwürde zusammen, denn es „basiert auf der Anerkennung der Menschenwürde und dem Respekt vor der Verschiedenheit der Wege, auf denen Menschen nach Sinn und Wahrheit ihrer Existenz suchen“.

Erwähnenswert ist vor allem der Aspekt, dass der Schutz der Religionsfreiheit nicht dazu dient, eine ausgewählte Religion zu schützen, zu etablieren oder ihre Dominanz zu sichern. Religionsfreiheit gilt für jede religiöse Gruppierung. Die Religionsfreiheit ist dafür da, die Freiheit des Einzelnen zu sichern und ihm das Recht zu geben, seine Religion individuell oder gemeinschaftlich zu praktizieren.

Die mediale Darstellung des Islam

Medien gelten als die wichtigste Informationsquelle unserer Zeit. Erst durch die Medien erfährt die Gesellschaft, welche Dynamik innerhalb der Politik und der Gesellschaft herrscht. Doch nicht nur für die persönliche Weiterbildung des Einzelnen spielen Medien eine bedeutende Rolle, sondern auch für die politische Partizipation, da man erst durch die Medien über die verschiedenen politischen Richtungen informiert wird.

Die Kommunikationswissenschaftlerin und Medienpädagogin Sabine Schiffer vertritt die Ansicht, dass Medien nur einen Teilbereich der Realität, den wir selbst nicht erleben können, wiedergeben. Sie stellt dabei fest, dass genau diese Tatsache Medien so gefährlich macht, da es schlussendlich die Entscheidung der Medien ist, welcher Teilbereich der Realität der Gesellschaft weitergegeben und mit welchen Symbolen dieser Teilbereich dargestellt wird.

Eine weitere Sicht auf Medien vertritt der Politikwissenschaftler Kai Hafez, der die These aufstellt, dass Medien unsere Wahrnehmung steuern können, genauer genommen, „dass sie [die Medien] steuernde Wirkung auf die soziale und öffentliche Kommunikation ausüben“.

Gegenüber diesen Thesen steht allerdings auch die Meinung, dass Medien zwar die Sicht der Gesellschaft verändern, aber allein durch Berichterstattungen sei es nicht möglich, die Meinung der Menschen zu verändern. Wie verhalten sich aber die Medien nun in Bezug auf den Islam? Welches Islambild wird in den Medien vermittelt und wie entstand es überhaupt?

Laut Schiffer herrscht seitens der Medien eine krisenorientierte Gewichtung, wenn es um den Islam geht. Dies sei vor allem deswegen problematisch, da die 1,2 Milliarden Muslime in unterschiedlichen Gesellschaftssystemen leben und unterschiedliche Lebensrealitäten aufweisen. Trotz dieser Tatsache werden in den Medien die Muslime als eine homogene Masse dargestellt. Die Teilbereiche der Realität, die in Bezug auf den Islam in den Medien vorkommen, zeigen diese Masse als rückständig oder bedrohlich. Die Ursache liegt insbesondere darin, dass radikale Gruppierungen oder Attentäter sich stets auf den Islam berufen, wodurch der Islam viel häufiger in den Vordergrund gerät, viel häufiger im politischen Kontext steht. Das Grundproblem, gemäß dem Politikwissenschaftler Kai Hafez, besteht darin, dass der deutsche Journalismus „über viel zu wenige authentische Quellen in der islamischen Welt verfügt, die er neben dem üblichen Material westlicher Nachrichtenagentur in die tägliche Arbeit einbringt“. Wenn der Islam in den Medien tatsächlich negativ dargestellt wird, stellt sich die Frage, worin die Ursache hierfür liegt. Wie entstand ein solches Islambild?

Gemäß einer der Erklärungsansätze liegt die Ursache des negativen Islambilds grundsätzlich in der Entstehung des Islam, denn charakterisiert wird seine Entstehung durch seine schnelle Verbreitung. Dieser Umstand erweckte bei den Christen Angst, dass ihre Religion in den Hintergrund geraten könnte, sodass die Mediendarstellung (Briefe, bildliche Darstellungen etc.) des Islam negativ ausfiel. Zu jener Zeit lebten Christen und Muslime gemeinsam im Orient, wodurch sie die Religionsausübung des jeweils anderen beobachten konnten. Dies führte schlussendlich zu einer negativen Mediendarstellung, da die islamische Praktik als fremd erachtet wurde. Ein weiterer Anhaltspunkt für die Entstehung des negativen Islambilds lässt sich im 9. Jahrhundert finden: Die christliche Kirche in Spanien stand unter der muslimischen Herrschaft. Davon ausgehend versuchten der Bischof von Cordoba und Paulus Albarus in der Bibel nach Informationen zu suchen, um den Islam als eine falsche Religion deklarieren zu können. Sie fanden eine Andeutung über einen Menschen, der Lästerungen verbreiten und viele Menschen in seinen Bann ziehen würde. Diese Andeutungen bezogen sie auf den islamischen Propheten Muhammad und seine Religion.

Das Verständnis vom Islam war im Westen und im Orient negativ geprägt, und dies beeinflusste die Darstellung des Islam. Erwähnenswert ist allerdings an dieser Stelle auch, dass es trotz allem positive Darstellungen des Islam gegeben hat. Ein Beispiel hierfür ist der Brief des Papstes Gregor VII. (ca. 1025-1085) an einen muslimischen König von Mauretanien, in dem er sich für die Freilassung christlicher Gefangene bedankte.

Die negative Darstellung des Islam nahm außerdem auch durch die Kreuzzüge zu, um die Bereitschaft zum Krieg gegen die Muslime zu mobilisieren. Rückblickend auf die Historie ist festzuhalten, dass seit der Entstehung des Islam ein negatives Bild vermittelt wird. Doch trotz der erwähnten Anhaltspunkte, die die Ursache der negativ benetzten Darstellung des Islam erklären sollen, bestehen in der Historie zwei wichtige Ereignisse, die der Darstellung des Islam einen neuen Charakter gegeben haben. Der Politikwissenschaftler Kai Hafez stellt die These auf, dass durch die Islamische Revolution im Iran (1978-1979) die mediale Darstellung des Islam dahingehend sich verändert hat, dass der politische Islam zum Vorschein gekommen ist. Dieses Ereignis „ließ den Islam zu einem weltweit beachteten Medienthema werden, was er bis heute ist“. Das zweite Ereignis ist nach Hafez der Anschlag vom 11. September 2001, welcher die negativen Berichterstattungen verstärkt hat. Rückblickend auf diese Ereignisse lässt sich festhalten, dass der Islam oftmals nicht mehr als Religion, sondern ausschließlich als eine politische Agenda vorgestellt wird.

Die dänischen Muhammad-Karikaturen als Beispiel

Am 30. September 2005 wurde in der dänischen Zeitung „Jyllands-Posten“ eine Reihe von zwölf Karikaturen unter dem Namen „Das Gesicht Muhammads“ veröffentlicht. Diese Karikaturen wurden vom Kulturchef der dänischen Zeitung Jyllands-Posten, Flemming Rose, bei 40 Karikaturisten in Auftrag gegeben. In eine der Karikaturen wurde Muhammad mit einem Turban in Form einer Bombe dargestellt. Rose gibt an, dass er die Karikaturen deswegen in Auftrag gegeben habe, um „gegen eine befürchtete Tendenz zur Selbstzensur der europäischen Presse zu protestieren und die Meinungs- und Pressefreiheit zu sichern“.

Die Muhammad-Karikaturen lösten eine Grundsatzdebatte über die Grenzen der Pressefreiheit aus. Es herrschten vor allem zwei Tendenzen: Eine wollte die Meinungs- und Pressefreiheit gegenüber allen Religionen sichern, wohingegen die andere den Schutz der religiösen Gefühle forderte. Im Folgenden soll es deswegen nun um das Spannungsfeld von Pressefreiheit, Persönlichkeitsschutz und Religionsfreiheit gehen.

Das Spannungsfeld von Pressefreiheit, Persönlichkeitsschutz und Religionsfreiheit

Der Begriff der Pressefreiheit hatte in der Debatte um die Muhammad-Karikaturen eine besondere Stellung, vor allem in der Frage, wo die Grenzen der Pressefreiheit liegen. Die Veröffentlichung im deutschen Raum führte schlussendlich zur Auseinandersetzung mit den deutschen Gesetzesregelungen, aber auch mit dem Pressekodex.

Wie zuvor erwähnt, sind die Grenzen der Pressefreiheit in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze zu finden. Zu diesen Gesetzen gehören das Persönlichkeitsrecht und die Religionsfreiheit. Ein weiterer Aspekt: Wenn das Verhältnis zwischen der Pressefreiheit, dem Persönlichkeitsrecht und der Religionsfreiheit so ausgerichtet ist, dass das Persönlichkeitsrecht und die Religionsfreiheit als Grenzen der Pressefreiheit gelten, inwieweit kann dann bei den Muhammad-Karikaturen von einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts und der Religionsfreiheit gesprochen werden? Wie sind die Muhammad-Karikaturen in diesem Spannungsfeld zu bewerten?

Zur Religionsfreiheit gehört nicht nur das Recht auf Religionsausübung, sondern auch, dass die eigene Religion keine Beschimpfung erfährt. In Deutschland regelt dies § 166 StGB, welcher die Beschimpfung von Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie die Inhalte eines religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses unter Strafe stellt. Diese Gesetzesregelung gehört zu den allgemeinen Gesetzen und gilt somit als Grenze für die Pressefreiheit. Allerdings hängt die Strafbarkeit von der Art der Beschimpfung ab. Und die Art der Beschimpfung hängt wiederum davon ab, ob es den öffentlichen Frieden stört oder nicht. Eine solche Art von Gesetzesregelung ist, wie zu erkennen ist, nicht eindeutig auslegbar. Denn es kommt immer darauf an, welche Beschimpfungen denn nun den öffentlichen Frieden stören und wann genau man von einer Störung des öffentlichen Friedens sprechen kann. Beschimpfungen, die heute als Störung des öffentlichen Friedens gelten können, sind es eventuell in 20 Jahren nicht mehr. Folglich lässt sich daraus schließen, dass diese Gesetzesregelung immer neu ausgelegt werden muss.

Betrachtet man die Geschehnisse nach der Veröffentlichung der Muhammad-Karikaturen, so lässt sich feststellen, dass durch die Zeichnungen der Karikaturen und durch ihre Veröffentlichung im deutschsprachigen Raum eine Störung des öffentlichen Friedens zu beobachten ist. Unter der Berücksichtigung des § 166 StGB kann man davon ausgehen, dass durch derartige Karikaturen die Religionsfreiheit bzw. ein sehr bedeutsames Grundrecht des Menschen verletzt werden kann.

Auch dem Persönlichkeitsrecht kommt an dieser Stelle eine wichtige Rolle zu. Insbesondere dem Teil, wo es um den Schutz der persönlichen Ehre und Würde geht. Wenn ein Individuum sich über seine Religion identifiziert, und wenn diese Religion in der Öffentlichkeit durch Karikaturen geschmäht wird – damit ist nicht nur eine einfache Kritik an der Religion gemeint – so kann der Betroffene sich nicht nur in seiner Religionsfreiheit, sondern auch in seiner persönlichen Ehre und Würde verletzt fühlen. Geht es in der Satire, in dem Fall bei den Muhammad-Karikaturen, um eine Schmähkritik, d. h. „wenn es dem Äußernden nicht um die Auseinandersetzung in der Sache geht, sondern um die Beleidigung und Schmähung des Angegriffenen, oder wenn jeder Sachbezug fehlt“, so ist eine Meinungsäußerung, ob nun durch eine Karikatur oder andere Mittel, nicht zulässig. Es stellt sich also die Frage, ob die Karikaturen eine Botschaft bzw. eine Kritik beinhalten, oder ob es lediglich um die Schmähung und Beleidigung des Islam geht. Im zweiten Fall wäre die Verletzung des Persönlichkeitsrechts berechtigt. Doch auch eine konstruktive Kritik muss seine Form wahren.

Unabhängig von den Erklärungen von Rose ist darauf zu schließen, dass die Muhammad-Karikaturen an sich keine Kritik beinhalten. Insbesondere die Tatsache, dass der Religionsstifter statt eines Fundamentalisten dargestellt wird, unterstreicht diese Schlussfolgerung. Es besteht nämlich grundsätzlich ein Unterschied darin, ob ein Fundamentalist, ein Geistlicher oder ein ganz normaler Muslim dargestellt wird, oder der Religionsstifter selbst. Rose erklärte offen, dass es ihm bei den Muhammad-Karikaturen darum ging, herauszufinden, wie viel Selbstzensur hinsichtlich des Islam im Journalismus herrscht. Davon ausgehend könnte man bei den Muhammad-Karikaturen von einer Provokation sprechen.

Doch abgesehen von der Religionsfreiheit und dem Persönlichkeitsrecht ist es notwendig, noch  mal genauer auf die Pressefreiheit einzugehen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Nachdruck der Muhammad-Karikaturen in deutschen Zeitungen. Wie erwähnt existiert ein Pressekodex für den deutschen Journalismus. Aus diesem Pressekodex ist in diesem Kontext die Ziffer 10 bedeutsam: „Die Presse verzichtet darauf, religiöse, weltanschauliche oder sittliche Überzeugungen zu schmähen.“ (Deutscher Presserat, 2015:9)

Diese Ziffer aus dem Pressekodex war nicht immer in dieser Form zu finden. Ende 2006 wurde die Ziffer 10 vom Presserat umgeändert, um eine Entscheidung hinsichtlich der Verletzung der Ziffer 10 zu umgehen. Zuvor lautete die Ziffer 10 folgendermaßen: „Veröffentlichungen in Wort und Bild, die das sittliche oder religiöse Empfinden einer Personengruppe nach Form und Inhalt wesentlich verletzen können, sind mit der Verantwortung der Presse nicht zu vereinbaren.“ (Deutscher Presserat, 2005)

An dieser Stelle sollte hinterfragt werden, inwieweit der Deutsche Presserat mit der Veränderung der Ziffer 10 seiner Verantwortung als Kontroll- und Schutzinstanz des deutschen Journalismus nachging.

Fazit

Die Pressefreiheit gilt als eine der Grundrechte in der westlichen Gesellschaft und möchte von der Gesellschaft verteidigt und aufrechterhalten werden. Die Pressefreiheit sollte allerdings nicht ausgenutzt werden, um Glaubensüberzeugungen, Persönlichkeiten oder gewisse Gruppen zu schmähen. Grundsätzlich sollte man auch berücksichtigen, dass in der islamischen Welt andere Sensibilitäten herrschen als im Westen.
Auch die Presse- und Meinungsfreiheit hat sich der Würde des Menschen unterzuordnen, denn die Pressefreiheit hat nur dann einen Sinn, wenn sie für die Wahrung der Menschenwürde eingesetzt wird. Die Würde schließt auch den Glauben des Menschen ein und sollte nicht in Form von Beleidigungen verletzt werden. Möchte man Kritik an einer Religion äußern oder grundsätzlich eine Meinung bezüglich einer Religion kundtun, ob sie nun ablehnend ist oder nicht, so sollte dies auf eine rücksichtsvolle Art geschehen.
Oft wird die Aussage getroffen, dass der Islam ebenso wie andere Religion oder Ideologien Kritik verkraften müsse, oder dass solche Karikaturen nun mal zur Meinungsfreiheit gehörten. Meinungsfreiheit setzt allerdings eine Meinung voraus. Beleidigungen und Schmähungen gelten im Sinne der Meinungsfreiheit nicht als Meinung, sondern als Straftat.

Literaturverzeichnis

Ata, M. (2011): Der Muhammad-Karikaturenstreit in den deutschen und türkischen Medien – eine vergleichende Diskursanalyse. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften

Fehler, T. (2015): Die Darstellung des Islam in der Medienwelt als Thema in Schule und Religionsunterricht. Münster: MV-Verlag

Heimbach-Steins, M. (2012): Religionsfreiheit – Ein Menschenrecht unter Druck. Paderborn: Ferdinand Schöningh

Sinram, J. (2013): Pressefreiheit oder Fremdenfeindlichkeit? – Der Streit um die Muhammad-Karikaturen und die dänische Einwanderungspolitik. Frankfurt a. M.: Campus Verlag

Schiffer, S. (2005): Der Islam in deutschen Medien. Berlin: BPB

Wandtke, A. & Ohst, C. (2014): Persönlichkeitsrecht und Medienstrafrecht. Berlin/Boston: De Gruyter

Zimmermanns, T. (2006): Meinungs und Pressefreiheit – Chancen und Gefährdung. Holzgerlingen: Hänssler

Abate, S. (2015): Darf Satire wirklich alles?. Online im Internet unter http://www.goethe.de/ins/cz/prj/jug/the/hum/de14866902.htm [Letzter Zugriff: 28.07.2016]

Baumann, E. / Keller, K. / Maurer, M. / Quandt, T. / Schweiger, W. (2011): Wie Medien genutzt werden und was sie bewirken. Online im Internet unter http://www.bpb.de/izpb/7543/wie-medien-genutzt-werden-und-was-sie-bewirken?p=all [Letzter Zugriff: 28.07.2016]

Deutscher Presserat (2015): Publizistische Grundsätze (Pressekodex). Online im Internet unter http://www.presserat.de/fileadmin/user_upload/Downloads_Dateien/Pressekodex_BO_2016_web.pdf [Letzter Zugriff: 28.07.2016]

Hafez, K. (2006): Das Medienbild des Islam in Deutschland. Online im Internet unter https://www.deutsche-islam-konferenz.de/SharedDocs/Anlagen/DIK/DE/Downloads/Sonstiges/hafez-medienbild-islam-dik.pdf?__blob=publicationFile [Letzter Zugriff: 28.07.2016]