Die institutionelle Ausprägung von Rassismus mag auf dem ersten Blick eigenartig erscheinen, sind Institutionen doch Gebilde, die nur durch ihre Organe handlungsfähig sind. Wird eine solche Einrichtung als “rassistisch” betitelt, resultiert dies aus der direkten Zurechnung der Organhandlungen an die Institution. Ihre Berechtigung hat diese Zurechnung zum Beispiel dann, wenn es um Agitationen von Verantwortungsträgern geht oder rassistische Handlungsmuster quantitativ die Schwelle zwischen Einzelfällen und systematischer Benachteiligung überschreiten.
source : kna
Sonntag
4 September 2016
05:09:46
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Rassistisch motivierte Straftaten haben in Deutschland einen Höhepunkt erreicht. Der von Amnesty International im Juni veröffentliche Bericht „Leben in Unsicherheit – Wie Deutschland die Opfer rassistischer Gewalt im Stich lässt“ untersucht, wie weitverbreitet institutioneller Rassismus eigentlich ist. Ein Gastbeitrag von Burak Altaş