Der Militärgeheimdienst MAD soll künftig jeden Bewerber für eine Soldatenlaufbahn durchleuchten, um Extremisten von der Bundeswehr fernzuhalten. Bisher müssen Rekruten lediglich ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und sich zum Grundgesetz bekennen. Das Kabinett beschloss am Mittwoch eine entsprechende Änderung des Soldatengesetzes, die am 1. Juli 2017 in Kraft treten soll.
Das Gesetz soll verhindern, dass Extremisten die Bundeswehr nutzen, um sich militärisch ausbilden zu lassen. „Aktuell liegen Hinweise vor, dass extremistische Kreise versuchen, sogenannte „Kurzzeitdiener“ in die Bundeswehr zu bringen, damit sie eine solche Ausbildung erhalten“, heißt es in der Begründung für die Gesetzesänderung.