Das Oberste Verwaltungsgericht in Paris hat das Burkini-Verbot in der südfranzösischen Gemeinde Villeneuve-Loubet für ungültig erklärt. Das Verbot stelle eine ernsthafte und illegale Verletzung von Grundfreiheiten dar, urteilte das Verwaltungsgericht am Freitag in Paris.
Geklagt hatte die Nichtregierungsorganisationen „Menschenrechtsliga“ (Ligue des droits de l’homme) und „Komitee gegen Islamophobie in Frankreich“ (Comite contre l’islamophophie en France) gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts in Nizza, das das Burkini-Verbot für angemessen befunden hatte.
Der Präsident der französischen Organisation „Liga der Menschenrechte“, Michel Tubiana, lobt die Entscheidung des Obersten Verwaltungsgerichts in Paris, das Burkini-Verbot für ungültig zu erklären. „Das Gericht hat alle die gestoppt, die Muslime in Frankreich diskriminieren wollten“, sagte Tubiana der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Freitag in Paris. Die Richter hätten klar gemacht, dass ein Verbot des Burkinis eine Gefährdung der Grundrechte wie der Gewissensfreiheit und der persönlichen Freiheit darstelle, so Tubiana. Zudem habe das Urteil gezeigt, dass die Trennung von Staat und Kirche nur staatliche Behörden betreffe und nicht den öffentlichen Raum, so Tubiana.