AhlolBayt News Agency (ABNA)

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Montag

8 August 2016

05:59:27
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Tauziehen zwischen Staat und Muslimen

In Niedersachsen sollte ein Staatsvertrag zwischen der Landesregierung und den islamischen Religionsgemeinschaften abgeschlossen werden. Während der Verhandlungen mussten viele Hürden genommen werden. Nun möchte man eine „Denkpause“ einlegen. Wie kam es dazu?

Islamische Religionsgemeinschaften bemühen sich seit Jahrzehnten um den Status der Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR). Ein erster Schritt Richtung Körperschaft wäre der Staatsvertrag.

Mit dem Staatsvertrag werden Regelungen in Bezug auf den bekenntnisorientierten Religionsunterricht an Schulen, die islamische Bestattung, die theologischen Studiengängen an Hochschulen, die Seelsorge im Justizvollzug, das Recht, Moscheen zu bauen usw. vereinbart. Auch eine finanzielle Unterstützung der Religionsgemeinschaften ist in dem Vertrag festgeschrieben.

Einen gültigen Staatsvertrag mit islamischen Religionsgemeinschaften gibt es bisher nur in Bremen und Hamburg.

Inhaltliche Konflikte führten zu Rückschlägen

Das Land Niedersachen verhandelt mit der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion (DITIB) und dem Landesverband der Muslime in Niedersachsen (Schura) über einen Staatsvertrag. Die Verhandlungen begannen im Jahre 2013, aber ein Vertragsabschluss ist noch immer nicht in greifbarer Nähe. Neben Fortschritten in den Verhandlungen mussten die islamischen Religionsgemeinschaften herbe Rückschläge einstecken.

Nach anfänglichen Verhandlungen und Vertragsentwürfen hieß es Ende 2014, dass der Vertrag Anfang 2015 unterzeichnet werden sollte. Die geplante Unterzeichnung fand nicht statt. Der neue Termin wurde auf Ende des Jahres 2015 verschoben, doch auch dieser Termin wurde nicht eingehalten.

April dieses Jahres stockten die Vertragsverhandlungen schon wieder. Als Grund nannte die Regierung den Führungswechsel innerhalb der Schura Niedersachsen. Die Nähe des neuen Vorsitzenden Recep Bilgen, der zuvor Geschäftsführer der Schura war, zur Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG) führte zu offenen Fragen innerhalb der Landesregierung. Laut Aussagen aus den Reihen der Landesregierung müsse sie die Arbeit des neuen Vorstands in Ruhe überprüfen.

Nach dem Unstimmigkeiten im Vertragsentwurf wie z. B. das Vorgehen gegen Extremismus, das Kopftuchverbot für Lehrerinnen und das Einrichten von Gebetsräumen in Schulen beseitigt wurden, forderte die Opposition, einen neuen Aspekt in den Vertrag aufzunehmen. Die Vertragspartner sollten sich auf eine Partnerschaft gegen „Islamismus“ und Islamfeindlichkeit verständigen. Dies ist in Staatsverträgen, wie es sie auch mit den Kirchen gibt, nicht üblich.