Richter müssen nach Überzeugung von Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) Angeklagten und Zeugen stets ins Gesicht blicken können. „Das erkennbare Gesicht ist einerseits unverzichtbar, um die Identität festzustellen. Es hilft aber auch, die Wahrheit zu finden, wenn Mimik und Gestik zu sehen sind“, sagte Kuder in Schwerin. Vor Gericht würden ausnahmslos gleiche Rechte und Pflichten für alle gelten. „Dazu gehört auch ein absolutes Verschleierungsverbot im Zeugenstand“, machte Kuder ihre Haltung deutlich.
Da es bislang keine grundsätzliche Regelung dazu gebe, liegt es laut Kuder im Ermessen der Richter, verschleierten Frauen für die Aussage das Abnehmen des Schleiers oder des Kopftuchs anzuweisen. Seitens der Richterschaft bestehe eine Rechtsunsicherheit, da das Nutzen von Spielräumen immer auch das Risiko eines Revisionsgrundes für Urteile in sich berge. „Wenn generell gilt, dass Gesichter im Gericht erkennbar sein müssen, schafft dies Rechtsklarheit. Das trägt dann auch dazu bei, dass richterliche Entscheidungen eine noch höhere Akzeptanz genießen“, zeigte sich Kuder überzeugt.
An den Gerichten in Mecklenburg-Vorpommern hat es laut Kuder bislang keine Probleme wegen Verschleierungen gegeben. „Auch bei einer bundesweiten Regelung, die möglicherweise eher in Ballungsgebieten angewandt werden wird, muss sich Mecklenburg- Vorpommern positionieren“, begründete Kuder ihre Aussagen.
Burka verschleiere die Wahrheit
Ihr bayerischer Amtskollege Winfried Bausback (CSU), der den Antrag „Freies Gesicht im rechtsstaatlichen Verfahren“ in den Bundesrat eingebracht hatte, geht nach eigenen Worten davon aus, dass künftig vermehrt verschleierte Frauen als Zeuginnen vor Gericht erscheinen. Burka oder Niqab verdeckten vor Gericht aber nicht nur das Gesicht, sie könnten auch die Wahrheit verschleiern, mahnte Bausback.