In Basel wurde zwei muslimischen Schülerinnen ihr Einbürgerungsgesuch verweigert, weil sie aus religiösen Gründen nicht am Schwimmunterricht und an Klassenfahrten teilnehmen. Ansonsten erfüllen die beiden Schülerinnen alle Voraussetzungen für eine Einbürgerung.
Die beiden 12- und 14-jährigen Schwestern beantragten bereits im letzten Jahr ihre Einbürgerung. Nun kam der Fall an die Öffentlichkeit. Stefan Wehrle, Präsident der Einbürgerungskommission, verteidigt den Beschluss vom letzten Jahr damit, dass Jugendliche, die sich in Basel einbürgern lassen wollen, die Schulpflicht nunmal erfüllen müssten. „Wer diese nicht erfüllt, verletzt die Rechtsordnung und wird daher nicht eingebürgert“, so Wehrle. Aus diesem Grund informiert sich das Migrationsamt vorher, wenn ein solcher Antrag vorliegt.
Mit diesem Beschluss schuf die Bürgergemeinde einen Präzedenzfall. Bei künftigen Anträgen kann kann die Bürgergemeinde sich auf diesen konkreten Fall berufen. Rechtlich sei der Beschluss nicht anzuprangern, meint Wehrle. Denn das Bundesgericht habe entschieden, dass die Schulpflicht auch die Teilnahme am Schwimmunterricht und an Klassenfahrten impliziere.
Diese Argumentation sei nachvollziehbar, meint auch, die Expertin für Migrationsrecht Stefanie Kurt von der Universität Neuenburg, „Gestützt auf diesen Entscheid kann durchaus argumentiert werden, dass die Nichtteilnahme an Teilen des Schulunterrichts als nicht integriert gilt.“