Das Interesse wächst: Vier Jahre nach dem Start bieten inzwischen 176 Schulen in Nordrhein-Westfalen islamischen Religionsunterricht an. Im Schuljahr 2015/2016 werden rund 13 700 muslimische Kinder in dem versetzungsrelevanten Fach unterrichtet, wie aus Zahlen der Düsseldorfer Staatskanzlei hervorgeht. Im Schuljahr 2012/2013 waren es zunächst nur 33 Schulen mit 1800 Kindern. Nachdem Vorreiter NRW den bekenntnisorientierten Unterricht eingeführt hatte, kamen weitere Bundesländer hinzu. Derzeit bieten nach Angaben der Kultusministerkonferenz Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz einen den „islamischen Religionsunterricht“ an. Dieser ist in mehreren Bundesländern umstritten, da er nicht die Kriterien erfüllt, um als bekenntnisorientierter Religionsunterricht angesehen zu werden.
Sowohl die Katholische als auch die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) befürworten islamischen Religionsunterricht. Der EKD-Ratsvorsitzende Heinrich Bedford-Strohm hatte jüngst für ein flächendeckendes Angebot plädiert.
In NRW können Schulen, die die organisatorischen Voraussetzungen erfüllen und über entsprechend qualifizierte Lehrer verfügen, das Fach anbieten. Zudem haben Eltern das Recht, den Unterricht für ihre Kinder einzufordern: Melden sich mindestens zwölf Schüler an, muss die Schule sich um eine Einführung bemühen. Derzeit haben nach Regierungsangaben 215 Pädagogen in NRW eine Lehrerlaubnis für den islamischen Religionsunterricht. Das Studienfach wird seit 2012 angeboten. Wer schon Lehrer ist, kann einen Zertifikationskurs absolvieren, der ein Jahr dauert – für Grundschullehrer sechs Monate – und einmal wöchentlich stattfindet.
Über die Inhalte des islamischen Religionsunterrichts entscheidet ein Beirat übergangsweise bis längstens Mitte 2019 mit. Das Gremium setzt sich zusammen aus acht Experten – vier benannt von islamischen Religionsgemeinschaften und vier vom NRW-Schulministerium. Für die Zeit ab 2019 wird derzeit geprüft, ob den großen islamischen Religionsgemeinschaften auch der entsprechende rechtliche Status zuerkannt werden soll – „für die Erteilung von Religionsunterricht von grundlegender Bedeutung“, heißt es in der Staatskanzlei. An dem Prüfprozess sind neben der rot grünen Regierung auch Vertreter des Koordinationsrats der Muslime (KRM) – ein Zusammenschluss der größten islamischen Religionsgemeinschaften – sowie der Landtagsfraktionen beteiligt.
Eine Entscheidung soll erst fallen, wenn zwei Gutachten ausgewertet seien. Eine rechtliche Expertise aus Münster liegt bereits vor. Das religionswissenschaftliche Gutachten eines Experten aus Erlangen ist noch in Arbeit.