Das Tragen von Kopftüchern im Turnunterricht ist erlaubt. Dies stellte die österreichische Bildungsministerin Sonja Hammerschmid von der SPÖ in einer Antwort auf eine Anfrage der FPÖ klar. Das Tragen von Kopftüchern aus religiösen Gründen sei von der allgemeinen Menschenrechtskonvention geschützt.
Muslimische Mädchen dürften deshalb auch nicht aus religiösen Gründen vom Sportunterricht befreit werden. Auch die Befreiung aus dem Schwimmunterricht sei ausgeschlossen, betont die Ministerin. „Für Schülerinnen, die aus religiösen Gründen keinen üblichen Badeanzug verwenden wollen, ist das Tragen eines Ganzkörperanzuges mit Überkleid (Burkini) möglich,“ so Hammerschmid in der Antwort auf die Anfrage.