Findet der Gottesbezug doch noch den Einzug in die Verfassung Schleswig-Holsteins? Im Juli – so der jetzige Stand der Planung – soll der Landtag in Kiel über eine entsprechende Änderung der Präambel entscheiden. Vor der Sitzung gab es nun eine Expertenanhörung, an der sich neben Religionsgemeinschaften auch zahlreiche Wissenschaftler beteiligten. Während manche Wissenschaftler die Verfassungsänderung, für die eine Initiative in Schleswig-Holstein schon rund 42.000 Stimmen sammelte, kritisch sehen, ist die Mehrheit für die Veränderung.
Kritik an der Formulierung
Eine von den Gegenstimmen behauptet jedoch: Gott explizit zu nennen sei „problematisch“ und die „ewigen Werte“, die laut einem Kompromissvorschlag ebenfalls genannt werden sollen, seien „ausgesprochen schwammig“, sagte Lutz Berger, Professor für Orientalistik an der Kieler Christian-Albrecht-Universität.
Es gebe keinen echten Grund, die Präambel der Landesverfassung, die erst im Herbst 2014 in neuer Form beschlossen wurde, jetzt erneut zu ändern, sagte bei der Anhörung in Kiel der Rechtswissenschaftler Heinrich Amadeus Wolff, Professor an der Uni Bayreuth.
Cebel Kücükkaraca, Landesvorsitzender der Türkischen Gemeinde Schleswig-Holstein, hielt sowohl ein Votum für als auch gegen den Gottesbegriff für gut begründbar. Er wies aber auch darauf hin, dass eine fortdauernde Debatte um das Thema sich auf den Landtagswahlkampf im kommenden Jahr auswirken könnte – mit unklaren Folgen auf potenzielle Wechselwähler und politischem „Schaden in der Öffentlichkeit“ für die etablierten Parteien. Die Landtagswahlen sind für 7. Mai terminiert.
Zuletzt hatte der Landtag im April über das Thema und insbesondere über einen Kompromissvorschlag in der Präambel-Formulierung debattiert. 31 Abgeordnete hatten sich hinter diesen Vorschlag gestellt, mehr als im Herbst 2014 für den Gottesbegriff gestimmt hatten. In der Kompromissformulierung heißt es, die Verfassung sei beschlossen „in Achtung der Verantwortung, die sich aus dem Glauben an Gott oder aus anderen universellen Quellen gemeinsamer Werte ergibt“. Für eine Verfassungsänderung müssten im Kieler Landtag 46 der 69 Abgeordneten stimmen.