Es bleibt dabei: Die rechtspopulistische Partei Die Freiheit darf im bayerischen Verfassungsschutzbericht erwähnt werden. Das hat in letzter Instanz das Bundesverwaltungsgericht entschieden – und damit eine Beschwerde der Partei abgelehnt (Az: BVerwG 6 B 5.16).
Innenminister Joachim Herrmann (CSU) begrüßte die Entscheidung am Donnerstag. Die Aktivitäten der Partei seien auf „eine pauschale Diffamierung aller muslimischen Mitbürger gerichtet und zielen nicht nur auf eine Aufklärung über Gefahren des politischen Islam ab“, erklärte er.