Es wäre das erste Mal, dass die gesetzliche Bestimmung zur Anwendung kommt.
Die Schweiz will einem mutmaßlichen Extremisten die Staatsbürgerschaft entziehen. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat ein entsprechendes Verfahren am Dienstag im Amtsblatt bekanntgemacht. Darin wird der 19-Jährige, der neben der Schweizer auch die italienische Staatsbürgerschaft besitzt, aufgefordert, binnen eines Monats zu dem Verfahren Stellung zu nehmen.
Die Behörden verdächtigen den Mann, sich in Syrien einer terroristischen Organisation angeschlossen zu haben.
Es wäre das erste Mal, dass eine mehr als 60 Jahre alte gesetzliche Bestimmung zur Anwendung kommt. Nach dem Bürgerrechtsgesetz kann Doppelbürgern die Schweizer Staatsbürgerschaft entzogen werden, wenn sich ihr Verhalten auf die Interessen oder das Ansehen des Landes erheblich nachteilig auswirkt. Extremisten könnte dann die Einreise verboten werden, um die von ihnen ausgehende direkte Bedrohung für die Schweiz fernzuhalten, begründete eine SEM-Sprecherin das Vorgehen. "Die Anwendung dieser Bestimmung soll zudem eine generalpräventive Wirkung entfalten."
Der im Aargau aufgewachsene IS-Terrorist Çendrim R. soll zu viermal lebenslänglich verurteilt werden. Das forderte heute die türkische Staatsanwaltschaft vor Gericht. Heute hat die Staatsanwaltschaft im Prozess gegen den IS-Terroristen Cendrim R.* im türkischen Niğde bekannt gegeben, welches Strafmassfestgelegt werden soll. Sie fordert für den im Aargau aufgewachsenen Kosovo-Albaner viermal lebenslänglich. Das heisst insgesamt 285 Jahre Gefängnis, wie die türkische Zeitung «Hürriyet» berichtet.
Der Anhänger des Islamischen Staats (IS), Cendrim R. hatte im März 2014 zusammen mit anderen Jihadisten ein Attentat verübt, bei dem drei Menschen starben. Darunter waren zwei türkische Polizisten und ein Zivilist.
Beim Prozess waren die Verwandten der Getöteten anwesend. Cendrim R. habe gemäss Angaben von «Hürriyet» die ganze Zeit geschwiegen vor Gericht.