AhlolBayt News Agency (ABNA)

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Dienstag

3 Mai 2016

06:11:28
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AfD-Bundesparteitag

„Der Islam gehört nicht zu Deutschland“

Auf ihrem Bundesparteitag verabschiedete die AfD am Wochenende in Stuttgart ihr Anti-Islam-Parteiprogramm. Der Zentralrat der Juden und die EKD kritisieren diese Haltung.

Der Islam gehört aus Sicht der Alternative für Deutschland (AfD) nicht zu Deutschland. „Ein orthodoxer Islam, der unsere Rechtsordnung nicht respektiert oder sogar bekämpft und einen Herrschaftsanspruch als alleingültige Religion erhebt, ist mit unserer Rechtsordnung und Kultur unvereinbar“, heißt es in dem Kapitel des neuen Parteiprogramms, das die rund 2000 Mitglieder am Sonntag auf ihrem Bundesparteitag in Stuttgart verabschiedeten. Das Kapitel trägt die Überschrift „Der Islam gehört nicht zu Deutschland“. Ein Antrag, der eine Klarstellung fordert, dass Muslime nicht konsequent abgelehnt werden, wurde nicht angenommen.

In das Grundsatzprogramm wurden auch folgende Punkt aufgenommen: Die Finanzierung des Baus und des Betriebs von Moscheen aus dem Ausland soll verboten werden. Das Minarett lehnt die AfD als islamisches Herrschaftssymbol ebenso ab wie den Muezzin-Ruf. In Schulen sollen Frauen und Mädchen keine Kopftücher tragen dürfen, die Vollverschleierung soll verboten werden.

Ein Passus im Programmentwurf, nach dem Bemühungen um Reformen des Islams unterstützt werden, wurde auf Antrag des Islamwissenschaftlers Hans-Thomas Tillschneider gestrichen. Er hatte argumentiert, es sei „lächerlich“, dem Islam Aufklärung „einimpfen“ zu wollen.

Religionsgemeinschaften kritisieren Anti-Islam-Haltung der AfD

Der Zentralrat der Juden in Deutschland hat der AfD vorgeworfen, mit ihrem Grundsatzprogramm den Boden des Grundgesetzes zu verlassen. „Die programmatischen Beschlüsse der AfD vom Wochenende haben die religionsfeindliche Haltung dieser Partei glasklar deutlich gemacht“, erklärte der Präsident des Zentralrates, Josef Schuster, am Sonntagabend in Berlin. Vor allem die gegen den Islam gerichteten Programm-Passagen zeigten die Intoleranz und Respektlosigkeit der Partei vor religiösen Minderheiten in Deutschland. Dies drücke sich auch in der Ablehnung des Schächtens aus.

„Die Beschlüsse der AfD stellen daher auch einen Angriff auf das Judentum in Deutschland dar, den wir nicht hinnehmen dürfen“, unterstrich Schuster. „Die Ausführungen im Parteiprogramm sind der durchsichtige Versuch, unsere Gesellschaft zu spalten und das friedliche Miteinander zu hintertreiben.“

Die evangelische Kirche hält die Positionen einiger AfD-Politiker für nicht mit dem Grundgesetz und den Werten des Christentums vereinbar. „Teile der AfD stellen das Recht auf freie Religionsausübung in Frage und wollen ganze Gruppen von Menschen vom öffentlichen Leben Deutschlands ausgrenzen“, erklärte der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm, am Montag mit Blick auf islamkritische Passagen des am Wochenende verabschiedeten Parteiprogramms der AfD. „Es muss klare Kante gezeigt werden, wenn Stimmungen unser Land erreichen, die Schwache in die Ecke drängen.“

Die Alternative für Deutschland habe es versäumt, zum gesellschaftlichen Ausgleich beizutragen, sagte der EKD-Vorsitzende dem Sender NDR-Info. „Was man auf gar keinen Fall akzeptieren kann, ist Hetze gegen Menschen“, fügte er hinzu. Die AfD habe es auf ihrem Bundesparteitag in Stuttgart versäumt, zu den fremdenfeindlichen Straftaten der vergangenen Monate Stellung zu beziehen.

Neben dem Passus „Der Islam gehört nicht zu Deutschland“ sind weitere Beschlüsse, die von der AfD verabschiedet wurden, die Einschränkung einer ungeregelten Asylzuwanderung, die Beendigung der Verhandlungen über die geplanten Freihandelsabkommen CETA und TTIP, der Abzug aller ausländischen Truppen, Keine Stationierung von Atomwaffen in Deutschland mehr, die Wiedereinführung der Wehrpflicht für Männer, die Direktwahl des Bundespräsidenten, Volksentscheide nach Schweizer Vorbild, die Strafmündigkeit ab 12 statt ab 14 Jahren, die Ablehnung der EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei und die Erleichterung der Ausweisung straffälliger Ausländer.