Die Türkei verletzt die Religionsfreiheit der schätzungsweise 20 Millionen Aleviten im Land. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte geurteilt. Die Minderheit sei ohne objektive und einsichtige Begründung deutlich schlechtergestellt als die Mehrheit der sunnitischen Muslime, entschieden die Richter in Straßburg.
Die Türkei erkennt das Alevitentum nicht als eigenständige Religion an, die Gläubigen gelten offiziell als Muslime. Daher haben Aleviten auch nur wenige Gebetshäuser, die meisten treffen sich zu ihren Gebetssitzungen, den "Cems", in Wohnungen der Gemeindemitglieder.
Nach Ansicht der Richter herrscht zwischen der Stellung der Aleviten und der der Sunniten ein "eklatantes Ungleichgewicht". Die Restriktionen durch die Regierung in Ankara hätten in vielerlei Hinsicht Nachteile für die Organisation und Finanzierung des religiösen Lebens. Die Begründung, die der türkische Staat dafür abgebe, sei "weder relevant noch ausreichend in einer demokratischen Gesellschaft".
Die Aleviten fordern als zweitgrößte türkische Religionsgemeinschaft staatliche Fördermittel und treten dafür ein, dass ihre religiösen Führer Beamtenstatus bekommen. Zudem wollen sie, dass ihre Gebetshäuser und Gottesdienste in der Türkei offiziell anerkannt werden.
Glauben tief in der Gesellschaft verankert
Die türkische Regierung hatte ein entsprechendes Gesuch 2005 zurückgewiesen. Türkische Gerichte bestätigten diese Entscheidung. Sie wurde damit begründet, dass die Aleviten eine religiöse Bewegung innerhalb des Islams seien.
Nach Auffassung der Straßburger Richter verkennt das den religiösen Charakter des alevitischen Glaubens, der tief in der türkischen Geschichte und Gesellschaft verankert sei. Wie sie ihre Religion verstehen, sei Sache der Gläubigen und nicht des Staates.
Aleviten leben nicht nach den fünf Säulen des Islam. So pilgern sie zum Beispiel nicht nach Mekka und fasten auch nicht im Ramadan. Frauen und Männer sind gleichgestellt und beten im selben Raum.
Urteil ist unanfechtbar
Das Straßburger Urteil wurde von der Großen Kammer des Gerichtshofs gesprochen und ist damit unanfechtbar. Für die Mitgliedstaaten des Europarats sind die Urteile aus Straßburg bindend. Für die Türkei bedeutet dies, dass sie die beanstandeten Menschenrechtsverstöße in Zukunft vermeiden muss.
Schon im Osmanischen Reich hatte es Pogrome gegen Aleviten gegeben, genauso wie später in der Türkischen Republik. So ereignete sich am 2. Juli 1993 das sogenannte Massaker von Sivas. Ein aufgebrachter Mob hatte ein Hotel in Brand gesteckt, in dem Intellektuelle logierten, die zu einer alevitischen Feier in die Stadt gekommen waren. 37 von ihnen starben.
source : spiegel
Donnerstag
28 April 2016
05:24:32
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Die 20 Millionen Aleviten in der Türkei sind schlechter gestellt als die Sunniten - das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt. Nun muss Ankara die Lage der Gläubigen verbessern.