In diesen Unterlagen heißt es: Seit dem Tag der Umsetzung werden folgende Aktivitäten von Nicht-Amerikanern nicht mehr dem Sanktionsprogramm unterstehen:
-Finanz- und Banktransaktionen mit natürlichen und juristischen Personen gemäß Anhang 3
-Anhang 2 des Atomabkommens umfasst: Die Zentralbank Irans und andere iranische Finanzinstitutionen
-Die Nationale Ölgesellschaft Irans, das Unternehmen Naft-Iran, die Nationale Tanker-Gesellschaft und sonstige natürliche und juristische Personen
-Die Maßnahmen des US-Finanzministeriums erlauben Iran, sein Öl an Drittländer zu verkaufen und Passagierflugzeuge zu kaufen.
Laut einem hohen Angestellten in der US-Regierung sind Sanktionen gegen 400 natürliche und juristische Personen aufgehoben worden.
Am Samstagabend hat die IAEA einen Bericht über die Einhaltung der Verpflichtungen durch Iran gemäß Abkommen sowie der Verpflichtung der G5+1 zur Aufhebung der Sanktionen gegen Iran veröffentlicht.