AhlolBayt News Agency (ABNA)

source : awd
Montag

4 April 2016

03:28:50
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Amnesty International: Jordanien verletzt Menschenrechte

Die Kombination aus völlig unzureichender Unterstützung durch die internationale Gemeinschaft und Barrieren, die die Regierung von Jordanienauferlegt hat, schneiden syrische Flüchtlinge de Fakto vom Zugang zu ausreichender medizinischer Versorgung ab, stellt Amnesty International in einem neuen Bericht fest.

Die Kombination aus völlig unzureichender Unterstützung durch die internationale Gemeinschaft und Barrieren, die die Regierung von Jordanienauferlegt hat, schneiden syrische Flüchtlinge de Fakto vom Zugang zu ausreichender medizinischer Versorgung ab, stellt Amnesty International in einem neuen Bericht fest.

Die überwiegende Mehrheit der syrischen Flüchtlinge in Jordanienlebt in Armut außerhalb der offiziellen Flüchtlingslager. Zusätzliche Gebühren für die medizinische Versorgung sind für die meisten Flüchtlinge, die um den Erhalt und das Leben ihrer Familien kämpfen, unerschwinglich. Viele sind nicht in der Lage, lebensnotwendige Medikamente oder ärztliche Leistungen zu bezahlen.

Sherif Elsayed-Ali, Leiter Abteilung für Rechte von Flüchtlingen und Migrant*innen bei Amnesty International.

Nach Angaben der UN-Flüchtlingsbehörde UNHCR können sich mindestens 58,3% der syrischen Erwachsenen mit chronischen Erkrankungen notwendige Medikamente oder andere Gesundheitsdienstleistungen nicht leisten.

Alkohol am Steuer ist strikt verboten. Es gilt eine Null-Promille-Grenze. Auch bei unverschuldeten Verkehrsunfällen mit Personenschaden kann es zur Festnahme der Unfallbeteiligten durch die Polizei kommen.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen (bis lebenslänglich) geahndet, unter Umständen in Verbindung mit Zwangsarbeit. Die Haftbedingungen sind härter als in Deutschland. Das jordanische Strafrecht beinhaltet die Todesstrafe, die auch weiterhin vollstreckt wird.

Es besteht strenges Fotografierverbot von militärischen Anlagen und Einrichtungen. Ebenfalls ist Majestätsbeleidigung unter Strafe gestellt.