Das „Egerkinger Komitee“ hat am Dienstag eine Volksinitiative für ein nationales Verhüllungsverbot in der Schweiz gestartet. Ein Verbot religiös motivierter Verhüllung in der Öffentlichkeit sei verhältnismäßig, verletze weder die Religions- noch die Meinungsfreiheit und stelle auch keine Diskriminierung dar, heißt es in einer Pressemitteilung des Komitees. Die Gruppe hatte bereits eine erfolgreiche Initiative gegen den Bau von Minaretten 2009/10 organisiert.
„1. Niemand darf sein Gesicht im öffentlichen Raum und an Orten verhüllen, die öffentlich zugänglich sind oder an denen grundsätzlich von jedermann beanspruchbare Dienstleistungen angeboten werden; das Verbot gilt nicht für Sakralstätten.
2. Niemand darf eine Person zwingen, ihr Gesicht aufgrund ihres Geschlechts zu verhüllen.
3. Das Gesetz sieht Ausnahmen vor. Diese umfassen ausschliesslich Gründe der Gesundheit, der Sicherheit, der klimatischen Bedingungen und des einheimischen Brauchtums.“