In Wien hätten heute das Finanzministerium und die Oesterreichische Kontrollbank (OeKB) „die Voraussetzungen für die Wiederaufnahme der Absicherung von Exportgeschäften und Auslandsinvestitionen in den Iran geklärt“, wie es in einer gemeinsamen Mitteilung hieß.
Wegen der Anit-Iran-Sanktionen war die Neuvergabe solcher Absicherungen auch für kurzfristige Geschäfte seit Oktober 2012 eingestellt gewesen.
Viele internationale Unternehmen stehen bereits in den Startlöchern, die Geschäfte mit dem Iran nach dem Abbau der Sanktionen wiederaufzunehmen bzw. neu einzusteigen. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist, dass für Ausfuhren und Investitionen wieder Versicherungen übernommen werden.
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Atomverhandlungen und der Aufhebung der Wirtschafts- und Finanzsanktionen am 16. Januar stünden österreichischen Unternehmen die Instrumente der Exporthaftung damit wieder zur Verfügung.