Im Januar 2015 wurde in Mannheim ein 45-jähriger Koranlehrer und Mitglied im Vorstand einer Moschee von drei unbekannten Tätern angegriffen und verletzt. Die Polizei und der Staatsschutz vermuteten zunächst einen fremden- oder islamfeindlichen Hintergrund der Tat. Der Koranlehrer war auch schon in der Vergangenheit Opfer von islamfeindlichen Anfeindungen geworden.
Das Ermittlungsverfahren in Mannheim wurde im Juli gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, weil keine Täter ermittelt werden konnten. In Abwesenheit oder gegen unbekannte Täter kann keine Anklage erhoben werden.
Der Anwalt des Opfers Yalcin Tekinoglu teilte nun IslamiQ mit, dass der Koranlehrer von dem Bundesamt für Justiz eine Entschädigung in Höhe von 1500 Euro bekommt. Außerdem wurde die Tat als „extremistischer Übergriff“ eingestuft. In einem Brief vom Bundesamt für Justiz an Tekinoglu steht: „Werten Sie diese Härteleistung bitte als Zeichen der Ächtung von Extremismen aller Art und zugleich als Ausdruck der Solidarität des deutschen Staates und seiner Bürgerinnen und Bürger mit Ihnen.“ Tekinoglu ist über den Ausgang des Falles erfreut und bewertet diese Entwicklung als einen Erfolg, wie er IslamiQ mitteilte.