Am 13. November 2015 führte das Deutsche Institut für Menschenrechte das nicht-öffentliche Fachgespräch „Religion, Vielfalt und Schule“ durch. Aus dem Tagungsdokument geht hervor, dass beim Fachgespräch zwei Grundfragen der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts aus den Jahren 2003 und 2015 zu religiöser Kleidung an öffentlichen Schulen im Mittelpunkt standen.
Diskutiert wurde zum einen, wie der bildungspolitische Auftrag des Bundesverfassungsgerichts an öffentlichen Schulen umgesetzt werden kann, wonach Schulen Orte des Einübens religiöser Diversität sein sollten. Zum anderen, welche rechtlichen Konsequenzen diejenigen Bundesländer, die Verbote religiöser Bekleidung und Symbole in ihren Schulgesetzen haben, aus dem Beschluss ziehen sollten. Die Debatte, das Kopftuch für Lehrerinnen an öffentlichen Schulen zu verbieten, sei mit Blick auf die Probleme an Schulen eine Scheindebatte. Dort seien Lösungsansätze für ganz andere Fragen viel wichtiger.
Es gehe vielmehr darum, ganz grundsätzlich die Pluralitätskompetenz von Schülerinnen und Schülern zu fördern. Die Fähigkeit zum Umgang mit religiöser und weltanschaulicher Pluralität sei davon eine wichtige Facette. Es gebe jedoch Widerstände in der Gesellschaft gegenüber „dem Islam“. Das reiche von Ablehnung einzelner Glaubensinhalte bis hin zu anti-muslimischem Rassismus.
Die Teilnehmenden hoben hervor, dass Schule als Ort religiöser Vielfalt erfahrbar sein müsse. Dazu gehöre beispielsweise auch, dass Lehrende religiöse Symbole oder Kleiderstücke, wie zum Beispiel das Kopftuch,tragen können. Diese Erfahrung mache die sonst abstrakte Religions- und Weltanschauungsfreiheit lebendig und vermittle somit ein echtes Verständnis von religiöser Pluralität.