Gegen das Berliner Kopftuchverbot für Staatsdiener ist Klage erhoben worden. Das berichtet der Berliner „Tagesspiegel (Donnerstag) unter Berufung auf die Schulverwaltung. Demnach hat eine im Bewerbungsverfahren abgelehnte muslimische Lehrerin vor dem Arbeitsgericht eine Klage auf Entschädigung eingereicht. Sie sehe sich aufgrund ihres Kopftuches benachteiligt. Der Berliner Senat hatte Ende Oktober nach monatelanger Prüfung erklärt, an dem seit 2005 geltenden Neutralitätsgesetz und dem Kopftuchverbot für Beamte festzuhalten.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im März entschieden, dass ein pauschales Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen nicht mit der grundgesetzlich garantierten Religionsfreiheit vereinbar ist. Derartige Verbote könnten nur in Einzelfällen erlassen werden, wenn konkrete Gefahren für den Schulfrieden bestünden.