AhlolBayt News Agency (ABNA)

source : IGS
Mittwoch

12 August 2015

17:43:25
705491

Deutschland

IGS-Positionspapier zum Thema „Religiöse Bildung und Religionsunterricht“

Zum Thema Religiöse Bildung und Religionsunterricht hat die IGS in einigen Workshops eine Position ausgearbeitet.

Im Namen Gottes, des Erbarmers, des Barmherzigen

Die Hauptziele:

Im Hinblick auf die heranwachsenden Generationen sind die religiöse Bildung und der islamische Religionsunterricht als ein Bestandteil unserer Gesellschaft unumgänglich. Sie fördern nicht die nur positive Fremdwahrnehmung, sondern etablieren die religiöse und kulturelle Vielfalt in Deutschland an den Orten, an denen Kinder und Jugendliche auf das Leben vorbereitet werden- in Schulen und Kindertagesstätten.

Sowohl politische Debatten und Veröffentlichungen als auch gesellschaftliche Ereignisse zeigen, dass in Deutschland in Bezug auf interkulturelle und interreligiöse Vielfalt noch Diskussionsbedarf besteht. Es ist zwar angekommen, dass in Deutschland Menschen mit vielfältigen Religionen, Kulturen und Weltanschauungen leben, über die Konzepte des Zusammenlebens wird erst seit neuem intensiv nachgedacht.

Bestehende und in der Gesellschaft weit verbreitete Ängste und Vorurteile können am effektivsten auf bildungsorientiertem Weg an Schulen und in Kindergärten behoben werden. Je authentischer und früher Wissen über die eigene und andere Religionen vermittelt wird, umso mehr entstehen Verständnis und Empathie des Individuums und somit auch in der Gesellschaft. Die Angst vor dem „Fremdsein“ und dem „Fremden“ wird behoben.

Durch die Etablierung des islamischen Religionsunterrichts in den schulischen Lehrplan werden die muslimischen Kinder und Jugendlichen wahr- und ernstgenommen. Ferner hilft der islamische Religionsunterricht auf dem Weg der Identitätsfindung und führt zu positiver Selbstwahrnehmung im Erwachsenenalter.

Ein besonderes Augenmerk des islamischen Religionsunterrichtes sollte die Vermittlung von Spiritualität sein. Das Ziel des bekenntnisorientierten Religionsunterrichts ist es neben der Wissensvermittlung, auch die spirituelle Erfahrung nahe zu bringen. Die Bindung an Gott, reflektierte und aufgeklärte Religiosität sollen die Bildung der Charaktere fördern. Bildung mithilfe der Spiritualität vermittelt Ausgeglichenheit und Ruhe, welche nicht nur das Individuum fördert, sondern sich auf die gesamte Gesellschaft positiv auswirkt. Gerade in der heutigen Zeit ist die Vermittlung von Spiritualität besonders wichtig, leider kommt sie jedoch oft zu kurz.

Aktuelle gesellschaftliche Probleme:

Bildungsarbeit hat unter anderem auch präventive Wirkung und kann gesellschaftliche Probleme langfristig beheben. Dazu gehören Diskriminierungen aufgrund der Religion, Weltanschauung und Herkunft, die Aufhebung von Vorurteilen, sowie Widerstand gegen jeglicher Art von Radikalisierung.

Die Tatsache, dass wir in Deutschland vermehrt Übergriffe auf religiöse Einrichtungen und rassistische Ressentiments beobachten, zeigt, dass der Präventionsarbeit mehr Gewicht zukommen muss.

Lerninhalte des islamischen Religionsunterrichts:

Die Lehrinhalte für islamischen Religionsunterricht müssen entsprechend der Vorgaben im Grundgesetz von Muslimen selbst festgelegt werden. Die langjährige pädagogische und didaktische Erfahrung in den Fächern wie Ethik, evangelischer bzw. katholischer Religionsunterricht können als Richtlinien für die Arbeit herangezogen werden. Denn auch diese Fächer sind dazu da, Werte zu vermitteln. Die Kooperation mit anderen Religionsgemeinschaften ist notwendig und kann langfristig die gegenseitige Verständigung, Akzeptanz und Wertschätzung fördern. Durch die gleichgestellte Behandlung und staatlich geförderte Angebote in allen Bereichen des Lebens (in diesem Fall dem Religionsunterricht) wird das Toleranzgebot in der Verfassung, sowie das Recht auf Religionsfreiheit gesichert und geachtet.

Die Einführung des Religionsunterrichts an staatlichen Schulen unter Beachtung der Vielfalt der in Deutschland lebenden islamischen Gemeinschaften ist verfassungskohärent und benötigt die Beteiligung dieser Gruppen in den Entscheidungsgremien der jeweiligen Bundesländer.

In Hinblick auf die religiöse und kulturelle Vielfalt unserer Gesellschaft muss die religiöse Bildung zur Allgemeinbildung gehören und die Berufstätigen, besonders jene, die in staatlichen Einrichtungen arbeiten, müssen kompetent geschult werden.