Erst vor kurzem hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuHG) ein Urteil gefällt, wonach dieser Konzern, einige weitere iranischen Unternehmen sowie die Tejarat Bank von der "schwarzen Liste" gestrichen werden müssen, da die verhängten Sanktionen nicht gerechtfertigt seien. Die EU habe, so die Begründung des Gerichtshofs, keine hinreichenden Gründe dafür genannt, das Vermögen der NITC einzufrieren. Außerdem sei eine Verbindung zwischen diesem Unternehmen und dem iranischen Atomprogramm nicht bewiesen worden. Nichtsdestotrotz verhängte die EU am gestrigen Donnerstag erneut Sanktionen gegen die NITC und kündigte das Einfrieren des Vermögens dieses Unternehmens an.