Die EU konnte, so die Begründung des Gerichtshofs, die Einfrierung der Eigentümer dieser Bank nicht begründen. Außerdem konnte sie nicht beweisen, dass eine Verbindung zwischen den Tochtergesellschaften der iranischen Schifffahrtgesellschaft und dem iranischen Atomprogramm besteht. Schon Ende Sommer hatte der EuGH die Sanktionen gegen die iranische Schifffahrtsgesellschaft und 17 Tochtergesellschaften, die 2010 und 2012 durch die EU gegen diese Gesellschaft verhängt wurden, aufgehoben. Die EU hatte dann zwei Monate Zeit, dagegen eine Revision einzulegen. Obwohl die EUGH schon die Sanktionen gegen die iranischen Banken, Organisationen und Firmen aufgehoben hat, weigert sich die EU immer noch, dem Gerichsurteil Folge zu leisten und diese Organisationen aus ihrer Sanktionsliste zu streichen. Der letzte Fall beträgt die iranische Zentralbank, die 2012 durch die EU auf die Sanktionsliste gesetzt wurde. Der EuGH hob am 18. September vergangenen Jahres die Sanktionen gegen diese Bank auf.