Wie die Ahlul Bayt News Agency ABNA berichtet, hat das Europäische Gericht für Menschenrechte die Festhaltung an einem Gesetz zur Verbannung von Gesichtsschleiern in Europa bekräftigt.
Eine 24-jährige Klägerin hatte das Verbot angefochten, sie sieht sich in ihrem Recht ihrer freien Religionsausübung gestört.
Das Urteil des Gerichtes wurde sofort von einem englischen Rechtsexperten kritisiert. Desweiteren hatte die Klägerin darauf aufmerksam gemacht dass das Gesetz Frauen aufgrund ihres Geschlechtes, ihrer Herkunft und ihrer Religion diskriminierte.
Die EU hatte das Gesetz verteidigt, es verletze nicht die religiösen Rechte der Bevölkerung, sondern würde zur Harmonie unter der Bevölkerung beitragen.
Dennoch räumte das Gericht ein, dass die Entscheidung negative Auswirkungen für muslimische Frauen habe, es sei jedoch einem bestimten Ziel untergeordnet und habe daher die volle Berechtigung.
"Die Verbannung des Gesichtsschleiers hat nichts mit Gleichheit zwischen Frauen und Männern zu tun, sondern nur mit der Zunahme des Rassismus in Europa."
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Samstag
5 Juli 2014
00:25:44
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Das Europäische Gericht für Menschenrechte hat die Festhaltung an einem Schleierverbot für Frankreich bekräftigt.