Schweizer Waffen dürfen künftig auch in Länder exportiert werden, in denen Menschenrechte verletzt werden.
Der Nationalrat, die große Kammer des Parlaments in Bern, genehmigte am Donnerstag eine entsprechende Lockerung der gesetzlichen Regeln mit 94 zu 93 Stimmen. Begründet wurde die Lockerung mit der schwierigen wirtschaftlichen Situation der Schweizer Rüstungsindustrie.
Die Regierung muss nun die Kriegsmaterialverordnung anpassen. Bisher dürfen Waffen nicht in Länder geliefert werden, in denen "Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzt werden". Künftig sind Exporte nur verboten, wenn ein hohes Risiko besteht, dass die Waffen für Menschenrechtsverletzungen benutzt werden.
Die alte Regelung habe schweizerische Unternehmen gegenüber der Konkurrenz benachteiligt - etwa im Vergleich zu Schweden oder Österreich, erklärten Befürworter der Lockerung. So sei die Lieferung von Flugzeugabwehrsystemen nach Saudi-Arabien verboten gewesen, obwohl sich diese nicht für Menschenrechtsverletzungen eignen würden.
Gegner der Lockerung warnten, die Schweiz werde friedenspolitisch unglaubwürdig und setze ihren Ruf aufs Spiel. Amnesty International erklärte, es sei ein Skandal, dass wirtschaftliche Interessen höher als die Menschenrechte bewertet werden. Konkret habe der Entscheid des Parlaments zur Folge, dass die Schweizer Rüstungsindustrie auch "nach Saudi Arabien oder Pakistan exportieren kann, also auch in Länder, in denen die Gefahr besteht, dass mit Schweizer Waffen Menschenrechte verletzt werden können", kritisiert Amnesty International.